Original von M.Mitchell
Naja, nicht jede Rechtschutz wird das Abdecken, immerhin handelt es sich hier um kommerzielle Handlungen, welche eigentlich ein Gewerbe vorraussetzen, da eine ständige Einnahme von Kosten gegeben ist.

Ist es nicht, wenn man nachweisen kann dass man bisher noch keine Auszahlungen seitens Deluxelink bekommen hat und ansonsten auch unter dem gesetzlichen Limit liegt.

Weiterhin werdet ihr sehr wenig Glück beim anfechten. Es gibt Zitate und Screenshots die eindeutig kennzeichnen, dass man zum klicken und oder zum Aufurf eines Popups gebeten wird.

Zitate und Screenshots haben keinen wirklichen Beweisgehalt, solche Dinge lassen sich ganz einfach schon durch Laien perfekt manipulieren.

Machen wir uns nichts vor, diese Gegenheiten sind hier gang und gebe!

Wo bitte sind diese Gegenheiten Gang und Gebe?!

Da brauch man sich nicht wundern wenns mal kracht!