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Thema: Diskussion zu "Neue Abogebühren ab 2020"

  1. #321
    Ehemaliger OTR-Mitarbeiter
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    Es gibt kein "altes" und "neues Guthaben". Es gibt nur eins.

    Evtl. hast du dich mit einem anderen Konto angemeldet, das einen anderen Punktestand hat.

    Hat jedenfalls nichts mit der Preiserhöhung oder diesem Thread zu tun.

  2. #322
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    Smile

    Hallo,
    in den letzten Monaten hatte ich (jahrelanger Nutzer) wenig Muße für OTR, aber ich wähnte mich ja auf sicherer Seite mit ausreichend Guthaben. Doch welch Erstaunen heute über die neue (ungewöhnliche 100% Steigerung) Preishandhabung. Zum Glück ist mein Abo-Ãnderungszeitpunkt im Mai, drum ist genug Zeit für Überlegungen und evtl. Premiumverlustvermeidung. (Da ich in der Vergangenheit andere mails schon erhielt, wäre ein entsprechender Hinweis, mal nachzuschauen, schon nett gewesen).
    Natürlich ist auch der neue Preis nicht horrend, aber es bleibt aus folgendem Grund ein fader Beigeschmack:
    Wer viel verschmutzt (ja, auch Traffic ist gravierende Umweltverschmutzung), wird belohnt. Wer einteilt, finanziert Extremnutzer, eigentlich nicht zeitgemäß (und nur noch bei der Krankenkasse angebracht).

    Viel Gesundheit für das neue Jahr!

    PS Nachdem ich die verhunzten Umlaute und sz in der Vorschau korrigiert habe, bin ich gespannt, ob der Text nach dem Abschicken ok ist. (... wenn nicht, sorry)


    Zitat Zitat von Sehteufel Beitrag anzeigen
    Die Mediathek wird durch die GEZ-Zwangsabgabe 17,50 Euro pro Monat ("Demokratieabgabe") finanziert.
    Die Mediathek ist eine Dreingabe, die Gebühren ermöglichen erst einmal die Produktion wichtiger Beiträge und die Sendung der Inhalte. Ohne vorhandene Sendungen/Produktionen könnte man bei OTR auch nichts aufnehmen. Also: Gebührenbashing ist überflüssig.
    Geändert von OTR.DG (24.01.2020 um 17:24 Uhr)

  3. #323
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    Unhappy

    Für mich bedeutet das Ganze leider auch eine heftige Verteuerung ohne Mehrwert. Sehr schade, für meine Nutzung lohnt sich das Ganze so leider nicht mehr wirklich

    Schoener-fernsehen.com brauchte ich auch nicht. Ich habe mir die Seite mal angesehen, wenn ich das richtig sehe verstößt bereits die Zustimmung auf der Startseite gegen die DSGVO, da man die Seite nicht ohne Zustimmung zu allen Punkten nutzen kann. Widerspruch ist also nicht möglich, der "Speichern" Button verschwindet, sobald man eine Option abwählt:

    Anhang 8211

  4. #324
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    Zitat Zitat von peterle Beitrag anzeigen
    wenn ich das richtig sehe verstößt bereits die Zustimmung auf der Startseite gegen die DSGVO,
    Dies ist keine Rechtsberatung! Meiner Meinung nach verstößt SF in diesem Punkt nicht gegen irgendetwas, da hier ein "entweder oder" gilt. Entweder lässt Du alle Punkte zu oder Du nutzt den Dienst nicht. Wo soll hier ein Verstoß vorliegen? Nach Deiner Argumentation müsste jede apk, die eingeschränkte Rechte durch mich aufweist und dadurch nicht mehr funktioniert, gegen die dsvdingenskirchen verstoßen.

    Du darfst mich gerne eines besseren belehren .

    MfG
    MCMUPPET

  5. #325
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    Zitat Zitat von MCMUPPET Beitrag anzeigen
    Entweder lässt Du alle Punkte zu oder Du nutzt den Dienst nicht.
    Ich bin auch kein Anwalt, aber: Genau eben dies soll eigentlich durch die DSGVO verhindert werden, nämlich dass dich ein Dienst dazu zwingt pauschal alles zu akzeptieren, wenn du ihn nutzen willst. Die generelle Verknüpfung "Zustimmung<->Nutzung" ist nicht mehr zulässig, wenn es sich um Daten handelt, die nicht zwingend für die Nutzung des Dienstes erforderlich sind. Daher unterscheiden auch sonst alle konformen Seiten zwischen funktionalen Cookies (Sessions etc.) und Drittanbieter/Werbecookies. Die funktionalen sind rechtens, weil sie eben der Funktion des Services dienen. Die weiteren jedoch nicht.
    Somit wären diese Punkte mMn zulässig:
    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen
    Ich bin mindestens 18 Jahre alt.
    Ich erlaube, dass auf meinem System Cookies gespeichert werden dürfen. Cookies sind eine elementarer Bestandteil aller Websiten, ohne Cookies ist der Betrieb unseres Service technisch nicht möglich.
    Ich erlaube, dass persönlichen Daten gespeichert werden dürfen, die zur Nutzung des Service nötig sind.
    diese beiden mMn jedoch nur auf freiwilliger Basis (= man muss den Dienst auch ohne Zustimmung nutzen können):
    Ich erlaube, dass Websiteanalyse-Tools von Drittanbietern ausgeführt werden dürfen. Drittanbieter heißt, das die verwendeten Tools nicht von uns entwickelt wurden - zum Beispiel Google Analytics.
    Ich erlaube, dass Werbung von Drittanbietern angezeigt werden darf. SF ist ein werbefinanzierter Service. Die Anzeige von Werbung ist daher Voraussetzung für den Betrieb von SF.
    Abgesehen davon ist eine Zustimmung nur per Opt-In zulässig, nicht per Opt-Out wie hier (die felder müssen aktiv ausgewählt werden, nicht abgewählt).

    Quellen:
    Diese muss freiwillig, für einen konkreten Fall, nach ausreichender Information des Betroffenen und unmissverständlich abgegeben werden. Damit eine Einwilligung freiwillig ist, muss der Betroffenen eine echte Wahl haben. Zusätzlich gilt das sog. „Kopplungsverbot“. So darf ein Vertragsabschluss nicht von der Einwilligung zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Durchführung des Geschäftes nicht nötig sind. [...] Der Betroffene muss in allen Fällen über die Möglichkeit zum Widerruf seiner Einwilligung aufgeklärt werden.
    https://dsgvo-gesetz.de/themen/einwilligung/
    Das erfordert, dass die jeweiligen Verarbeitungszwecke transparent herausgearbeitet und wenn erforderlich durch separate Opt-in-Optionen angeboten werden müssen. An die richtige Darstellung der Einwilligungserklärung sind damit mitunter hohe Hürden gesteckt.
    Das Erfordernis der Freiwilligkeit muss gewahrt werden. Das bedeutet u.a. auch, dass die Erfüllung eines Vertrages nicht von einer Einwilligung abhängig sein darf (Koppelungsverbot).
    https://www.datenschutzbeauftragter-...ng-nach-dsgvo/
    I. Voraussetzungen einerwirksamen Einwilligung
    I. Voraussetzungen
    1. Freiwillig (Art. 4 Nr. 11 DSGVO)
    Die Einwilligung setzt zunächst eine freiwillige Entscheidung voraus. Nach der Datenschutz-Grundverordnung kann eine Willensbekundung nur freiwillig sein, wenn die betroffene Person „eine echte oder freie Wahl hat und somit in der Lage ist, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erleiden“(Erwägungsgrund [ErwGr] 42 DSGVO).
    https://www.datenschutz-bayern.de/da...nwilligung.pdf
    Wie ist Art. 7 DSGVO zu verstehen?
    Die Rede ist vom sogenannten Kopplungsverbot. Zu dessen Verständnis muss man sich mit der Grundanforderung an die Einwilligung auseinandersetzen: Die Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss von den Betroffenen grundsätzlich freiwillig erfolgen. An diese Freiwilligkeit stellt die DSGVO jetzt sehr strenge Maßstäbe, indem sie diese bei einer unzulässigen Kopplung mit Verträgen über Dienstleistungen und Waren, für deren Durchführung die Einwilligung nicht erforderlich wäre, verneint.
    https://www.datenschutzexperte.de/ge...gvo/artikel-7/

  6. #326
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    Danke. Werde mich damit befassen.

    Zurück zum Thema bitte.

    MfG
    MCMUPPET

  7. #327
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    Zitat Zitat von MCMUPPET Beitrag anzeigen
    Entweder lässt Du alle Punkte zu oder Du nutzt den Dienst nicht. Wo soll hier ein Verstoß vorliegen?
    AGB bzw. TOS hebeln keine Gesetze aus.
    Sollte bei einem Dienst, Produkt, Angebot etwas gegen die welches Gesetz auch immer verstoßen so wäre Deine Begründung nichtig, da bereits die AGBn bzw. TOS ganz oder teilweise nichtig wären.
    Das ist jetzt nicht speziell auf sf sondern ausdrücklich allgemein gemeint. Schließlich bekommt sf juristisch keine Extrawurst oder Sonderstellung. 😉

  8. #328
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    Irgendwas stimmt mit diesem Thread nicht. Wenn ich auf "Gehe zum ersten neuen Beitrag" klicke, lande ich immer auf Seite 1, obwohl ich das meiste in diesem Thread längst gelesen habe. Auch wenn ich auf "Gehe zum letzten Beitrag" klicke, lande ich auf Seite 1. Und obwohl ich auch auf der letzten Seite war, wird mir dieser Thread immernoch als einer mit ungelesenen Beiträgen angezeigt. Laut Übersicht soll der letzte Beitrag auch von gestern 10:19 Uhr sein, der letzte mir angezeigte Beitrag ist aber vom 26.01. 19:45 Uhr.

    Edit: Nachdem ich jetzt diesen Beitrag geschrieben habe, wird mir dieser auf Seite 33 ganz unten angezeigt, und es gibt angeblich noch eine Seite 34. Mein Beitrag wurde also wohl nicht ans Ende gesetzt, sondern irgendwo in die Mitte. Wenn ich Seite 34 anklicke, lande ich allerdings wieder auf Seite 1.
    Geändert von RIKI (29.01.2020 um 02:42 Uhr)

  9. #329
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    Zitat Zitat von RIKI Beitrag anzeigen
    Mein Beitrag wurde also wohl nicht ans Ende gesetzt, sondern irgendwo in die Mitte.
    Dein Beitrag ist genau dort gelandet, wo er hingehört. Auch die Nummerierung stimmt. Teste mal "Aktionen" - "Alle Foren als gelesen markieren", ob es danach immer noch auftritt.

    MfG
    MCMUPPET

  10. #330
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    Zitat Zitat von RIKI Beitrag anzeigen
    Irgendwas stimmt mit diesem Thread nicht. Wenn ich auf "Gehe zum ersten neuen Beitrag" klicke, lande ich immer auf Seite 1, obwohl ich das meiste in diesem Thread längst gelesen habe.
    ...
    Das Problem hatte ich gestern ebenfalls. Ich habe da vermutet, dass der letzte Beitrag gelöscht wurde und die Nummer des letzten Threads nicht entsprechend in der DB geändert wurde.
    Heute früh hat es wieder funktioniert.

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