Robin, ich hab' ja auch seit über 30 Jahren noch ein Spiegel-Abo laufen ... dessen Sinn ich mir mittlerweile aber auch nicht mehr erklären kann, ich lese fast nur noch online die Nachrichten ...
Floyd, wir reden hier über Vorauszahlungen u.a. in bar, für einen genau definierten Zeitraum und - äh* - eine genau definierte Leistung, ein Jahr Premium im voraus z.B.; OTR muß mit dieser Vorauszahlung das Erbringen seiner Leistung sicherstellen.
(* OTR dürfte natürlich in diesem Zeitraum den Leistungsumfang nicht einseitig reduzieren, per Dekret von oben)
Der Sinn und Zweck solcher Vorauszahlungen generell ist nicht die Finanzierung sachfremder Investitionen oder der lfd. Kosten im Monat der Einzahlung, sondern lediglich die erhöhte Planungssicherheit für OTR. Dieser Kunde bleibt ein Jahr lang bei OTR und zahlt monatlich seinen Obulus - er geht nicht in zwei Monaten weg und zahlt nichts mehr. Ein Riesenvorteil für OTR, das gilt auch für die GWP-Guthaben aus Bannerklicks, das Geld hat OTR in der Vergangenheit als Vorauszahlung erhalten. Ein weiterer Vorteil der Vorauszahlung ist der Zinsvorteil für OTR im Vergleich zu kleinen monatlichen Beträgen, die immer nur zeitnah eingezahlt werden.
Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, müssen An- und Vorauszahlungen von Kunden buchhalterisch sowieso gesondert erfaßt werden und dürfen nicht für allgemeine Zwecke ausgegeben werden. Bei realen Geschäften hat der Kunde i.d.R. auch ein Recht auf Rückerstattung vorausgezahlter Beträge, anteilig natürlich.
Auf diesen Aufwand kann man als Unternehmen in der Praxis verzichten, wenn man sicher sein kann, daß man entweder die Leistung über den vollen Zeitraum erbringen kann oder wahlweise die Vorauszahlung anteilig zurückerstattet. Beides würde ich im Fall von OTR anzweifeln.