Der Online-Videorekorder-Dienst ******** hat nach eigenen Angaben einen bedeutenden juristischen Sieg gegen den Medienkonzern RTL errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden habe in einem am 12. Juli ergangenen Urteil entschieden, dass der Online-Videorekorder von ******** nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt (Az. 14 U 801/07). Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Quelle: heise.de

Nur so als Info da es für OTR ja nicht ganz unbedeutend ist.