ok sorry ich editier das mal
es ist jedenfalls in der praxis so das nur die leute die aktiv in filesharing dabei sind werden in der regel für uploads belangt und nie für downloads
ok sorry ich editier das mal
es ist jedenfalls in der praxis so das nur die leute die aktiv in filesharing dabei sind werden in der regel für uploads belangt und nie für downloads
gibt wieder Neuigkeiten: ******** betrachtet BGH-Urteil als Meilenstein für Online-Videorekorder
Somit könnte Punkt 3 OTR das Genick brechen
Da es nicht um eine Personalisierte Aufnahme handelt, sondern um eine Kopie der Masteraufnahme, was der Entscheidende Unterschied zwischen ******** und OTR ist
Mal im Ernst, Save... wird doch auch nicht wirklich für jeden Kunden einen einzelne Empfänger für x Sender, eigene Festplatten usw. vorhalten, oder? Aus der Sicht mag es zwar auf den ersten Blick bei OTR ein Problem sein, wenn alle User die gleiche Datei bekommen, aber macht's Save... denn technisch tatsächlich anders? Mir fehlen dazu leider die technischen Infos, vielleicht weiß (nicht: vermutet) ja jemand mehr.
Eigenen Speicherplatz wahrscheinlich schon. Aber definitiv nicht eigene Empfängereinheiten pro Kunde. Ich glaube man kann da 10 Sender gleichzeitig aufnehmen, das würde bedeuten 10 Einheiten pro Kunde. Das würde sich nie finanzieren und vor allem in Stand halten lassen. Das würde auch bedeuten, das Aufnahmefehler bei einzelnen Kunden vorkommen können. Die werden eine Masteraufnahme haben aus der die programmierten Zeiträume der User herausgeschnitten und auf der ihren Speicher kopiert werden.
Ich denke auf kurz oder lang wird sich da gesetzlich noch einiges lockern, weil man den Fortschritt nicht aufhalten kann. Immer mehr Kabelanbieter/Telefonanbieter stellen ihren Kunden einen digitalen TV-Anschluss zur Verfügung mit Aufnahmefunktion, VideoOnDemand und TV-Archiv!. In diesem TV-Archiv sind Aufnahmen der letzen Tage unabhängig davon ob der Kunde sie programmiert hat. Da ist das scheinbar wieder alles gesetzlich konform, weil Geld fließt.
Das klingt ja entweder nach Pooling oder nach einer willkürlich gesetzten Sperre. Wobei sich mir eine Sperre von der Logik her verschließt...
Ich weiß schon, warum ich bei OTR bin. Der Informationsdienst mag verbesserungswürdig sein - aber bei der Konkurrenz lassen die AGBn Fragen offen, die hier schon 3 mal von der Community geklärt worden wären.
u.a steht bei Spiegel.de auch:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...632510,00.htmlOnline-Videorecorder manchmal legal
Rechtschaffende Bürger mussten bisher die Finger von Online-Videorecordern lassen, weil die Aufnahmedienste angeblich die Urheberrechte der Fernsehsender missachteten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass Online-Videorecorder unter bestimmten Umständen legal sind.
Der Aufzeichnungsprozess müsse vollständig automatisiert sein, so dass der Endkunde und nicht der Betreiber des Online-Videorecorder-Dienstes als Hersteller einer Aufzeichnung anzusehen sei. In diesem Fall liege laut den Richtern des BGH eine zulässige Vervielfältigung zum privaten Gebrauch vor. Geklagt hatte der Privatsender RTL gegen ********, den Betreiber eines Internet-Videorecorders. Zuvor hatte in einem ähnlichen Prozess das US-amerikanische Justizministerium in einer 27-seitigen Stellungnahme ungewöhnlich klar festgestellt, dass es keinerlei Unterschiede zwischen einem Online-Videorecorder und einem internetbasierten Recorder erkennen könne.
http://de.news.yahoo.com/12/20090624...s-a8a9a5f.html
http://www.serienjunkies.de/news/bgh-urteil-22319.html
Betrifft dies nun auch OTR, dass sich ja bisher in eine Grauzone befunden hat?
mfg
Das macht, soweit ich weiß, OTR nicht...weil der Anbieter mit Gewinnerzielungsabsicht, also gewerblich handelt.