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Thema: Eigenes OTR

  1. #1
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    Eigenes OTR

    Hallo, angenommen, es gibt da eine Serie, oder ein Film auf einem beliebigen Sender, den ich mir aufnehmen möchte.

    Auf meinem Blog kündige ich an, dass ich dieses Ereignis aufnehmen werde und innerhalb einer Woche zum Download zur Verfügung stellen kann.

    Ist es legal, wenn sich Interessenten, per Comment auf diesem Blog melden und ihre E-Mail hinterlassen und ich ihnen den Downloadlink dann zuschicke. Dh. ich mache den Downloadlink nicht offiziell?

    Muss ich mir irgendwelche Lizenzen kaufen? Was muss ich beachten, wenn ich das mache, um nicht Illegal zu handeln?

  2. #2
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    AW: Eigenes OTR

    Ich habe das Thema mal hierhin verschoben.

    Du machst dich da aber lieber mal wo anders schlau. Eine Rechtsberatung wirst du hier doch nicht allen Ernstes erwarten, oder?

  3. #3
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    AW: Eigenes OTR

    Naja, die Leute, die OTR betreiben oder diejenigen, die schon länger damit zu tun haben müssen sich ja auskennen.

    Hatte OTR mal Probleme mit der Rechtslage gehabt? Musste da ein Einverständnis der Sender geholt werden?

    Edit: Natürlich informiere ich mich dann etwas genauer. Wollte nur mal grob wissen, ob man da was beachten müsste. Das ist alles nur eine Idee. Ich weiß nicht ob ich die überhaupt umsetzen möchte

  4. #4
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    AW: Eigenes OTR

    Es ist egal, du kannst für dich aufnehmen was du willst, der Link zum Otrkey darfst du auch jedem geben und so oft verteilen wie du willst, du musst nicht einmal aufzeichnen, du darfst jedes otrkey verlinken und zum Download anbieten -> sofern es nicht decodiert ist.

    Wenn du ein decodiertes File anbietest, machst du dich Strafbar!

    (Keine Rechtsberatung und keine Haftung für etwagige Schäden!!)

  5. #5
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    AW: Eigenes OTR

    @dummy: Etwas ähnliches läuft meines Wissens auf http://www.truestracker.de/. Im dortigen Forum wirst Du zu der Thematik sicherlich passende Informationen erhalten können.

  6. #6
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    AW: Eigenes OTR

    Eine Weitergabe von dekodierten Aufnahmen ist nur an Verwandte und enge Bekannte erlaubt. Online-Bekanntschaften und Communitymitglieder zählen auf keinen Fall dazu.

    Die Anzahl der Kopien ist dabei regelmäßig auf max. 7 Kopien zu begrenzen.

    Entgegen der verbreiteten Auffassung ist das private kopieren von Fernsehaufzeichnungen regelmäßig nicht strafbar. Das was Du vorhast, fällt aber eher in die Kategorie gewerbsmäßige Uhrheberrechtsverletzung und das ist auf jeden Fall strafbar. Von den zu erwartenden Kosten für die zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen ganz zu Schweigen.

    Auf gut Deutsch. Vergiss das ganz schnell wieder.

  7. #7
    Member
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    678

    AW: Eigenes OTR

    Gem. §53 sollen es Freunde und nicht flüchtige Bekannte sein. Anders ist es wohl, wenn explizit Recording-Order erteilt wird. Aber da habe ich auch keine Ahnung und ist auch keine Rechtsberatung

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