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Thema: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

  1. #11
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    @Raus: In meinem Link heißt es (Hervorhebungen durch mich):
    Zitat Zitat von GEZ, Link von worfroz
    Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht.[...]

    Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
    Nach deinem Link (Hervorhebungen durch mich):
    Zitat Zitat von GEZ, Link von Raus
    Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,52 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes.
    Insofern stimme ich dir nach einigem Nachlesen in den Quellen zu, daß internetfähige PCs sehr wohl gebührenpflichtig sind, wobei dann die Radio-Gebühr zu entrichten ist.

    Irgendwie auch schön, daß man nicht nur auf den OTR-Seiten, sondern auch bei anderen wie der GEZ auf deren Seiten zumindest auf den ersten Blick widersprüchliche Aussagen finden kann.

  2. #12
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Worfroz weis jetzt nicht in welcher Ecke du das gefunden hast, unter Internet PC habe das Gefunden

    Warum gibt es die Gebührenpflicht für neuartige Geräte?

    Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,52 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes.

    Da ist auch der Teil drin, warum nur der Radioanteil bezahlt werden muss.
    Hatte mich getäuscht, es war nicht die Qualität, die ist unerheblich, es war die Quantität am Angebot.

    Da es immer mehr Serienplattformen der Sender gibt, kann es also sein, das bald der Volle Betrag fällig ist

  3. #13
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    Exclamation AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Die Settopbox gilt als TV empfänger, auch wenn das TV signal überdas Internetprokoll versendet wird, ist die settopbox zum Vorhalten von Tv geeignet.

  4. #14
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Zitat Zitat von Grüner Drache Beitrag anzeigen
    Die Settopbox gilt als TV empfänger, auch wenn das TV signal überdas Internetprokoll versendet wird, ist die settopbox zum Vorhalten von Tv geeignet.
    So würde sehr wahrscheinlich die GEZ argumentieren, allerdings schreiben sie ja explizit, dass ein Gerät das die Fernsehdaten über das Internet empfängt ein Neumodisches Rundfunkgerät ist.

  5. #15
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Naja, im Zweifelsfall müssten das die Gerichte entscheiden, ich würde es gleich wie eine TV- Karte einordnen, letzten endes gilt erstmal die Unschuldsvermutung.

  6. #16
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Zitat Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    So würde sehr wahrscheinlich die GEZ argumentieren, allerdings schreiben sie ja explizit, dass ein Gerät das die Fernsehdaten über das Internet empfängt ein Neumodisches Rundfunkgerät ist.
    Könnte auch sein, dass die GEZ eine Settop-Box für IP-TV als herkömmliches Rundfunkgerät einordnet:
    Zitat Zitat von GEZ Gebührenlexikon
    Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.
    Ein Problem könnte auch darstellen, daß viele Settop-Boxen, z.B. von T-Home oder Alice, als Fallback-Lösung zusätzlich einen DVB-T-Receiver eingebaut haben, was sie sowieso zu herkömmlichen Rundfunkgeräten macht.

  7. #17
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    http://www.gez.de/gebuehren/internet...0Set-Top-Boxen
    Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.
    Aus der Traum...

  8. #18
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Genau, wie ich einen Beitrag über dir ja schon geschrieben hab.

  9. #19
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Könnte damit evtl nicht die Empfängerboxen für IP-TV, sondern die DSL-Boxen für Kabal-DSL gemeint sein?

  10. #20
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    AW: Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen

    Warum sollten die denn gebührenpflichtig sein?

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