Meine Frage ist die ob ich meine Filmfestplatte ohne eventullen ruristischen ärger meinem Kumpel kostenlos ausleihen darf und ob der sich die Filme auch kopieren darf.
Danke schon mal im Vorraus!
Meine Frage ist die ob ich meine Filmfestplatte ohne eventullen ruristischen ärger meinem Kumpel kostenlos ausleihen darf und ob der sich die Filme auch kopieren darf.
Danke schon mal im Vorraus!
Klare Antwort: Nein!
Meine Meinung und keine juristische Beratung!
Hm, einerseits dürftest du eine Aufnahme im Rahmen der Privatkopie weitergeben (oder wurde das inzwischen wieder abgeschafft?), aber ob das auch mehrere, bzw hier möglicherweise sogar dutzende umfasst, wag ich zu bezweifeln.
Denk dran, im Forum darf keine Rechtsberatung passieren. Meine Meinung, keine Beratung.
ok, danke für die Antworten!
Gilt dann die OTR-Aufnahme als gekaufter Film?
Und kann man sich an diesem Artikel orientieren, oder ist der nicht mehr nach dem neusten recht??
http://www.pcfreunde.de/artikel/deta...verkaufen.html
Moin Joschi
Ichempfehle Dir einen Blick auf den entsprechenden Wikipedia Artikel zum Thema Privatkopie. Da ist das Thema recht erschöpfend dargestellt.
Der Artikel auf pcfreunde.de ist meiner Meinung nach in weiten Teilen falsch.
ok danke (kommentarverlängerung)
Der WikiArtikel ist einigermaßen ok.
Dein anderer Link dürfte so, oder so ähnlich, auch noch gültigkeit besitzen.
Wenn es sich nur um eine Aufnahme dreht, isses, meiner Meinung nach, vollkommen ok. (siehe Privatkopie)
Aber ob du nun ihm einfach mal dutzende Aufnahmen geben darfst, weiß ich nicht.
ok danke!!
Seit der Wishlist nutzt man die Buddys kaum noch, aber ich meine mich erinnern zu können, als ich meinen Kollegen als Buddy auf der Liste hatte, da konnte er ALLE meine Sendungen sehen UND konnte sie auch dekodieren - naja, es iss über nen Jahr her, und hier verändert sich ja täglich einiges.
Habe gerade geschaut - er ist aus meiner Buddyliste verschwunden, alles leer(ohne das ich ihn rausgeworfen hätte) daher kann ich's nicht überprüfen...
Trotzdem, ich sehe nirgendwo eine Einschränkung bzgl. der Anzahl an Filmen, die ich meinem Freund weitergeben darf. In dem von @raus zitierten Artikel finde ich ausserdem ein Verbot der Erstellung einer Kopie von der Kopie. Eine These die ich dem Wiki-Artikel auch nicht entnehmen kann. Wäre dann nicht ebenfalls das Buddysystem betroffen? Wenn jemand als Buddy eine Sendung dekodiert hat, darf er für diese Sendung dann ja nicht wieder zum Buddy werden - das wird doch garantiert nicht überprüft
ich glaub man sollte nicht zu viele Fragen stellen...
ich_nur
Der sowieso keine Rechtsberatung betreibt, weil er eh bloss Fragen stellt