@Mods
Mal in den Juristischen Bereich schubsen
@dredav
Ich sehe da kein Problem drin. Das dürfte genau so gehandhabt werden, als wenn deine Freundin ein Programm per Internet bestellt und du es ihr herunterlädst und es ihr dann gibst. Deine Freundin könnte ja auch an deinem PC gesessen haben und die Datei selber heruntergeladen haben. Wer will da das Gegenteil beweisen?
Allerings bin ich kein Anwalt und werde mich vor einer Rechtsberatung hüten.