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Thema: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

  1. #21
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    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    Hallo,
    ich hab ja ganz vergessen zu Posten
    Also der nette Herr hate gesagt, ich muss nichts versteuern, solange ich damit keine 400€ im Monat oder so vediene!
    Da ich z.Z. ja etwas verdiene (<400€) , da der Server nicht von mir bezahlt wird, muss ich dies ja nicht versteuern, so verstehe ich das.

  2. #22
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    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    wenn mir einer kurz eklären könnte, was die steuerfreigrenzen mit nem gewerbeschein zu tun haben?

  3. #23
    Member
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    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    Zitat Zitat von rikecathleen Beitrag anzeigen
    Aha.

    Allerdings gibt es hier eine Grenze, bis zu jeder Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss, vorausgesetzt, er erteilt keine Rechnungen mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer.

    Die bei 400€ liegt!

  4. #24
    rikecathleen
    Guest

    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    Auf das Wesentliche verkürzte Gesetzesfassung:

    § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

    Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

    Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.

    Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.

    Alles klar?

  5. #25
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    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    komisch..

    mir hat doch ein Herr vom Finanzamt gesagt, ich muss nichts versteuern, solange meine Einnahmen unter 400 € im Monat sind!

  6. #26
    nicht verifizierter OTR-Benutzer
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    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    Einkommensteuer: Nein. (Das ist die Grenze mit den 400 Euro)
    ich verweise nochmals auf meinen letzten post.

    einkommenssteuer != lohnsteuer (sic!)

  7. #27
    atomino
    Guest

    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    die steuerfrage hat mit dem gewerbeschein wenig bis nichts zu tun. der gewerbeschein ist notwendig, sobald die aussicht besteht, dass du einnahmen aus selbstständiger tätigkeit (das sind auch einnahmen aus bannerwerbung) erzielst, und wenn es nur ein cent ist.

    ob und welche steuern abzuführen sind, legt anschließend das finanzamt auf Grund der gesamten einkommenssituation fest.

    möglicherwesie ein albernes beispiel: wenn du einen 400-euro-job hast und noch zwei euro aus bannerwerbung verdienst, überschreitest du die 400-euro-grenze.

    andererseits kannst du die kosten für den server, domain-namen, einen teil der dsl-kosten usw. absetzen, so dass du wieder unter die 400 euro rutscht.

    das thema taugt nicht für ein forum, dafür musst du das finanzamt besuchen, einen steuerberater oder dich selbst belesen.

    wer einen mirror mit bannerwerbung und ohne gewerbeschein betreibt, läuft nicht nur gefahr, saftige nachzahlungen und strafen zahlen zu müssen (das finanzamz darf einnahmen schätzen!), sondern schädigt darüber hinaus das ansehen von otr bzw. den anderen mirror.

    bei arbeitslosigkeit, hartz IV, erwerbsunfähigkeit bei dem jeweiligen träger nachfragen, weil dann das gewerbe evtl. stillgelegt oder abgemeldet werden muss.

    keine rechtsberatung!

  8. #28
    nicht verifizierter OTR-Benutzer
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    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    das tolle ist ja auch, dass das finanzamt manchmal echt ne menge müll erzählt.

    keine unterstellung, sondern eigene leidliche erfahrung.

  9. #29
    Member
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    28

    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    Leute schmeißt doch nicht alles durcheinander. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer. Im Zweifelsfall nen Steuerberater konsultieren. Die wissen schon wo und wie.

  10. #30
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    297

    AW: Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?

    Zitat Zitat von stubidoo Beitrag anzeigen
    das tolle ist ja auch, dass das finanzamt manchmal echt ne menge müll erzählt
    ... wenn auch nicht so schlimm wie einige User in diesem Thema hier...

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