Evtl. macht dich dies schlauer: http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=Azcw.
Ansonsten wende dich doch mal am Besten an die Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe.
Evtl. macht dich dies schlauer: http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=Azcw.
Ansonsten wende dich doch mal am Besten an die Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe.
Soweit ich weiss, muss man ein Reparaturangebot erst einmal annehmen. Wenn das nix bringt, Kassenbon noch vorhanden ist, ist Umtausch (auch Ersatz in gleicher Preislage, ggf. Zuzahlung) oder Auszahlung des vollen Betrages angesagt (2 Jahre Garantie!).
Hier dürft ihr jetzt aber Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln!
Und es sind bis zu 3 Reparaturversuche seitens des Händlers möglich und zu akzeptieren.
Das es für ein Gerät, das vor einem Jahr 39,-€ gekostet hat, heute bei weitem nicht mehr so viel gibt, liegt eigentlich auf der Hand. Denn gerade im Elektronikbereich fallen die Preise nahezu stündlich.
Ja, aber sie konnte mir ja auch kein vergleichbares Gerät anbieten! Er wollte mit nur einen 15€ Gutschein anbieten, damit ich hätte nur noch 10€ für einen 1GB MP3-Player draufzahlen müssen!
Ich tippe mal, das du dich mit dem 1GB-Player besser stehen würdest, als wenn du deinen alten Player reparieren lässt. Oder irre ich mich da?
Übrigens dürfen wir dir hier keine Rechtsberatung geben! Dies ist gesetzlich untersagt.
noch besser stünde er sich, wenn er die 39 Euro erstattet bekäme. Dann könnte er nämlich ohne Aufpreis den 1GB-Player normal kaufen (incl. 2 Jahren Garantie).
Als mir mein MP3-Player kaputt ging (von Creative, mit 20GB HD, NP ca 180 Euro, Display ging plötzlich nicht mehr), habe ich vom Hersteller ein Ersatzgerät im Austausch bekommen. Ich denke, das wird gängige Praxis sein, der Händler ist nach den 6 Monaten aus der Pflicht, der Hersteller gibt die Garantie und damit die Bedingungen vor.
In den Letzten 18 monaten der Garantie mus der Hersteller ein gleichwertiges Produkt zur verfügung stellen, wen er kein gleichwertiges Produkt mer hat gibt der Hersteller meist ein besseris Produkt oder das Geld zurück !
Nach 6 Monaten der Garantizeit also in der Gewärleistungsfrist solte mann sich direkt an den Hersteller wenden da hatte ich bis jetzt die besten erfarung mit gemacht, er hat jedoch das Recht den MP3 Player 3 mal zu reparieren befor er dir das Geld zurück geben muss (39 €)!!!
Die meisten Großdiscounter stellen sich nach 6 Monaten an das ist so üblich!!!
Mfg Madness
Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung und sind Urheberrechtlich geschützt !!
Naja, der Verkäufer hatte extra noch vermerkt, dass das Gerät Gebrauchsspuren (Kratzer) aufweist. Und naja, mit dem Umtauschen ist es halt so, dass es den gleichen Typ nicht mehr gibt!
Der Verkäufer hat gemeint, die Reparatur würde 2-3 Wochen dauern. Also ich werde mich, wenn das Problem geklärt ist, hie noch mal melden! Aber falls euch noch was dazu einfallen sollte, dann könnt ihr gerne noch was schreiben!
Vielen Dank für die schnellen, umfangreichen Antworten.
Euer Bart!
Eine gute Quelle dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie