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Thema: Online Durchsuchung unzulässig

  1. #1
    george
    Guest
    höhö - die glauben doch nicht im ernst, dass man einfach so in jede kiste reinspazieren kann...

  2. #2
    forestfriend
    Guest
    Jetzt zeig mir den Polizeibeamten, der sich um ein Gerichtsurteil betreffs Rechte Verdächtiger oder von Zeugen schert...

  3. #3
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    Planet Erde, auch wenn's unklingonisch ist... ;-)
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    Zitat Zitat von forestfriend Beitrag anzeigen
    Jetzt zeig mir den Bullen, der sich um ein Gerichtsurteil betreffs Rechte Verdächtiger oder von Zeugen schert...
    Das ist eine Aussage, die weder der Sache dienlich noch richtig ist!

  4. #4
    Moderator im Ruhestand
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    Zitat Zitat von worfroz Beitrag anzeigen
    Das ist eine Aussage, die weder der Sache dienlich noch richtig ist!
    Zumal das Wort mit B (mein Keyboard weigert sich, es vollständig auszuschreiben) auch noch eine Beleidigung darstellt!

    forestfriend, ich liebe einige deiner Beiträge, aber manchmal frage ich mich: Muss das in dieser Form sein?

  5. #5
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    Nur um das Ganze mal auf ne juristische Ebene zu heben :

    @ George: Wenn sich die Polizei/Staatsanwaltschaft sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zur Beweisermittlung hält, dann kann sie die ganzen Beweise auch gleich in die Mülltonne treten. Die werden nämlich bei Gericht nicht zugelassen.

    Ansonsten bin ich wohl einer der Wenigen, die eine entsprechende Regelung begrüßen würden. Natürlich müssen die Voraussetzungen für eine solche Überwachung entsprechend hoch sein. Zum Vergleich: Bei der Abhörung von Telefonanlagen muss vorher eine richterliche Erlaubnis eingeholt werden. Außerdem ist dies nur bei ganz bestimmten Verdachtsmomenten (z.B. organisierte Kriminalität etc.) möglich.

    Also bei einem entsprechenden Richtervorbehalt und die Beschränkung auf extreme Straftatbestände (z.B. Terrororganisationen, Kinderpornoringe...) halte ich eine Ermittlungsmöglichkeit durchaus für sinnvoll.
    Wenn also eine Gesetzesänderung kommtkommt, wird sie schon aus verfassungsrechtlichen Gründen hohen Anforderungen haben. Es muss also keiner Angst haben, dass seine illegal heruntergeladene Software auf diese Art und Weise gesichtet wird

  6. #6
    george
    Guest
    Zitat Zitat von Koko Beitrag anzeigen
    Hier ein kleiner Auszug was ich als Gast (!) schon so gefunden habe:

    Rechnungen einer Firma an ihre Kunden, persönliche Briefe und Bilder in freigegeben Verzeichnissen und die ganzen Personalakten an einer Uni, mit Gehältern von Professoren, echte Privatadressen und sogar komplette Bewerbungsunterlagen für Professoren-stellen mit Anmerkungen des Dekans!
    koko! du kleiner hacker...*tztztz*

    nicht desto trotz bin ich davon überzeugt, dass keiner an meine hardware-firewall vorbei kommt!

  7. #7
    Banned
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    Zitat Zitat von george Beitrag anzeigen
    koko! du kleiner hacker...*tztztz*
    Selbstverständlich NICHT!

    Ich habe keinerlei Sicherheitsmechanismus umgangen, um an diese Informationen zu gelangen. (strafbar ~ Einbruch)

    Ich habe sie mir auch nicht heruntergeladen, da auch dies strafbar sein könnte.

    Da es aber in freigegeben Verzeichnissen öffentlich zugänglich war, halte ich eine Betrachtung und Kenntnisnahme für legitim.

    Verschulden wäre dann wohl bei dem zu suchen, der das online gestellt und erlaubt hat.

    Zitat Zitat von george Beitrag anzeigen
    nicht desto trotz bin ich davon überzeugt, dass keiner an meine hardware-firewall vorbei kommt!
    Da täusche Dich mal nicht! Deine Ansicht ist leider ziemlich naiv.

    Das ist nämlich genau das größte Sicherheitsproblem. Administratoren, die sich selbstherrlich überschätzen. (Mein System ist sicher)

    Jeder Mensch macht Fehler. Und auch die Hard- und Software ist von Menschen programmiert und somit, mehr oder weniger, fehlerhaft.

    Und echte Hacker sind eben verdammt gut darin, diese exploits auszunutzen. Da es Hacker nachweislich geschafft habe, in Systeme des Pentagon einzudringen, dürfte Dein System kaum eine Hürde darstellen.

    Für echte Hacker. 99,9% wirst Du vermutlich ausschließen können. Aber wenn Du Dich mit IT etwas auskennst, wirst Du wissen, wie groß der Unterschied an Aufwand und Resourcen ist, das 99,99% oder 99,999% sicher zu machen, sofern das überhaupt voraussagbar ist.

    Und ein Restrisko bleibt immer noch. Und wenn auch nur einer durch kommt, kann das schon eine Katastrophe sein.

    Meine oben ausgeführten Maßnahmen gehen doch, wenn Du sie verstanden hast, ganz erheblich über eine ordinäre Firewall hinaus.

    Welche IDS/IPS evaluation tools bietet denn Deine Firewall?

    Deshalb gehen gute Administratoren immer davon aus, das es, eventuell, doch noch eine Möglichkeit geben könnte. Nicht ohne Grund betreiben Sicherheitsrelevante Bereiche, trotz aller technischen Möglichkeiten, ein 24/7 OPZ mit menschlichen Administratoren.

  8. #8
    forestfriend
    Guest
    Zitat Zitat von Koko Beitrag anzeigen
    @forestfriend
    Auch Polizisten können sich strafbar machen. Und Straftaten durch Beamte werden meistens sogar noch härter bestraft. Illegal beschaffte Beweise sind mitunter nicht zulässig. Aber das sind natürlich alles Einzelfall-Entscheidungen.

    Überings ist Deine Wortwahl etwas unglücklich, da es auch Angehörige dieser Berufsgruppe hier im Forum gibt.
    Das ist ein Thema, über das man sicher stundenlang debattieren kann. Es wird sicher für beide Seiten genug nachweisbare Fälle geben. Aber das gehört hier nicht zur Sache...

    Allgemeine Entschuldigung wegen meiner Wortwahl, ich habe das geändert.

  9. #9
    Moderator im Ruhestand
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    Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist der Einsatz von Wechselrahmen.
    Auf der einen Platte (1) liegen alle meine Programme und mit der anderen gehe ich ins Netz.

    Bei der Platte (1) stelle ich nur dann eine Internetverbindung her, wenn es für Updates und Registrierungen erforderlich ist.

  10. #10
    forestfriend
    Guest
    Mal ganz am Rande: Vor wem fürchtet Ihr Euch eigentlich so sehr? Wenn Ihr nichts illegales tut, seid ihr (im Regelfall) keiner Strafverfolgung ausgesetzt. Wenn ihr nicht in allen möglichen Foren Eure Mail-Adresse oder Eure feste IP streut oder erzählt, dass ihr Onlinebanker seid, seid ihr (relativ) sicher vor Hackern.
    Wenn eine Strafverfolgungsbehörde scharf auf Eure Festplatten ist, dann merkt Ihr das daran, dass morgens um 5 eine halbe Hundertschaft schwer Bewaffneter Cops in Eurem Schlafzimmer steht, Euch rüde weckt und hernach Euch und Eure(n) PC(s) einsackt.
    Und wer Angst vor Call-Back-Funktionen oder Microsoft-Spionage hat, sollte auf Win3.1 zurückstufen oder komplett die Firma wechseln.

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