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Thema: Online Durchsuchung unzulässig

  1. #21
    Member
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    12
    Zitat Zitat von Raus Beitrag anzeigen
    Zumal das Wort mit B (mein Keyboard weigert sich, es vollständig auszuschreiben) auch noch eine Beleidigung darstellt!
    Das stimmt nicht ganz, wenn man einfach nur 'Bulle' zu einem Polizisten sagt, ist das nicht strafbar wegen Beamtenbeleidigung, also wird das nicht als Beleidigung gewertet. Aus dem einfachen Grund, dass das Wort 'Bulle' sich in die deutsche Sprache,also in den normalen Sprachgebrauch, integriert hat. Wenn man jetzt allerdings mit 'dummer Bulle' o.ä. kommt, ist das eine Beleidigung.

    @mod: sorry, das war jetzt off-topic und auch schon wieder uralt, aber das wollte ich mal gesagt haben.

  2. #22
    forestfriend
    Guest
    zu Bulle: Habe mal den Anwalt meines Vertrauens befragt - dies ist keine Beleidigung, sondern Sprachgebrauch, der zwar abwertend, aber nicht mehr als beleidigend gesehen werden darf. Genauso muss ich mich Zecke nennen lassen.

    zum Thema: Die Realität hat die Gerichte und Gerüchte wohl überholt. Schlimm nicht an sich (konnte man sich ja denken), schlimm nur, dass es ein RAF-Anwalt, SPD-Politiker und Gründer der Grünen Partei klammheimlich gestattet hat. Aber Horst Mahler war auch mal RAF-Anwalt, die SPD mal ne soziale Partei und die Grünen gegen Krieg. Sch*** Deutschland.

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