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Thema: Gerichtliche Entscheidung gegen OTR

  1. #31
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    wenns dann so kommt wärs wirklich egal. aber ob die dann trotzdem fast alle sendungen übernehmen u dann halt auch sender gibt, für die man nix bezahlt weis man doch noch nicht, oder steht das schon fest?

  2. #32
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    das is doch typisch deutschland. hauptsache alles kostenloses verbieten damit die auch ja fett verdienen! wer sich nur so einen unsinn ausdenkt...?!

  3. #33
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    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    kannst du das bitte nochma ein wenig genauer erklären? weil wenn ich auf kostenlosen download bei direkter download klicke oder über einen mirror downloade bezahle ich doch nichts! trifft das illegal dann nur beim direkten bezahlten download zu?

  4. #34
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    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    Original von bart
    kannst du das bitte nochma ein wenig genauer erklären? weil wenn ich auf kostenlosen download bei direkter download klicke oder über einen mirror downloade bezahle ich doch nichts! trifft das illegal dann nur beim direkten bezahlten download zu?
    Die kostenlosen Downloads sind ja auch legal. Illegal ist es, für den Download einer Privatkopie Geld zu verlangen und zu bezahlen.

    Tofua

  5. #35
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    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    also wenn man das abschaffen würde wäre alles auf otr legal? aber wäre das denn ein großes problem? doch lieber kostenlos u legal als was kosten u illegal, oder seh ich das falsch? u wenn jeder ein paar banner anklickt wäre die finanzierung von otr kein allzugroßes problem! u spenden sind ja auch legal!

  6. #36
    XUnwichtig
    Guest

    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    Original von tofua*** @ XUNWICHTIG
    Du solltest vielleicht doch erst mal Deutsch lernen, bevor Du Dich an die semantische Zerlegung von Gesetzestexten wagst ...
    solang es lesen kannst, gibts doch keine Probleme .. oder solltest du dich eventuell nochmal dem Deutschkurz unterzieen, wenn du nich in der Lahge biest, Sätze zu lesen, die eihnen Kleihnen feler Beinhalden?!? ..

    Agressionen änder nix an der Tatsache .. ne Diskusion sol das hier sein, und kein persönlicher angriff, in einem X-Beliebigen Forum! .. Also .. wenn du Kritik an meinen Aussagen äusern möchtest, dann mach das af ne vernümpftige art, und schreib auch hin, warum und weshalb .. und schreib ned son **** ... das hilft mir und dir nicht weiter!


    JimJim
    XUN

  7. #37
    jwf2010
    Guest

    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    Original von tofua
    Aha, man darf diese Auftragskopie nur machen lassen, wenn dabei kein Geld fliesst. ....
    Ah ja, bei Auftragskopien auf Papier o.ä. darf also Geld fliessen.
    Tofua
    @tofua: Was meinst Du dazu?
    • Ich lasse mir durch einen Dritten einen urheberrechtlich geschützten Text aus einem Buch kopieren.
    • Er, der Dritte, hat das Buch. Ich habe es nicht, und kann es auch nicht in meiner näheren Umgebung organisieren.
    • Kopie per Kopiermaschine auf Papier.
    • Als Privatkopie für meine alleinigen private Zwecke.
    • Der Buchbesitzer sitzt in Berlin.
    • Ich sitze in Australien.
    • Er will kein Geld von mir für die Arbeitsleistung wie etwa, das Buch in die Hand nehmen, Kopierer einschatlten, etc.
    • 1.) Darf ich ihm aber 5 Eurocent für das Blatt Papier und den Toner schicken?
    • 2.) Darf ich ihm 75 Eurocent für die Kosten der FAX Übertragung schicken ?
    • 3.) Oder 200 Eurocent für die Briefmarke und das Kuvert, falls er es mir mittels Post schickt?

    Ciao.

    P.S: Warum ich das Frage wird sich noch herausstellen.

  8. #38
    Member
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    14

    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    Original von jwf2010[*] Ich lasse mir durch einen Dritten einen urheberrechtlich geschützten Text aus einem Buch kopieren.[*] Er, der Dritte, hat das Buch. Ich habe es nicht, und kann es auch nicht in meiner näheren Umgebung organisieren.[*] Kopie per Kopiermaschine auf Papier.[*] Als Privatkopie für meine alleinigen private Zwecke.[*] Der Buchbesitzer sitzt in Berlin.[*] Ich sitze in Australien.[*] Er will kein Geld von mir für die Arbeitsleistung wie etwa, das Buch in die Hand nehmen, Kopierer einschatlten, etc. [*] 1.) Darf ich ihm aber 5 Eurocent für das Blatt Papier und den Toner schicken?[*] 2.) Darf ich ihm 75 Eurocent für die Kosten der FAX Übertragung schicken ?[*] 3.) Oder 200 Eurocent für die Briefmarke und das Kuvert, falls er es mir mittels Post schickt?[/list]
    Ciao.

    P.S: Warum ich das Frage wird sich noch herausstellen.
    Unentgeltlich heisst unentgeltlich. Daran gibt es auch nichts zu rütteln. Es darf auch kein Entgelt fliessen, bei dem der Auftragskopierer noch keinen Gewinn macht, also auch keine Aufwandsentschädigung.

    Die Briefmarke darfst Du ihm zusenden, auch einen Rohling - beides ist ja kein Entgelt, 75 Eurocent für die Kosten der Faxübertragung darfst Du ihm nicht senden, denn das ist ein Entgelt für die Faxübertragung.

    Analog darf bei OTR auch für die Übertragung Geld bezahlt werden, wenn diese Bezahlung kein Entgelt für die Erzeugung der Kopie ist. Und faktisch ist das ja auch so: ich bezahle T-Online für meinen Internetzugang, und da gibt es auch Tarife, die nach Datenvolumen abgerechnet werden. Ich muss bei diesen Volumentarifen also tatsächlich für die Übertragung der Daten Geld bezahlen. Der wichtige Punkt ist der: diese Übertragungskosten sind kein Entgelt für die Anfertigung von Auftragskopien.

    Tofua

  9. #39
    jwf2010
    Guest

    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    Original von tofua
    Die Briefmarke darfst Du ihm zusenden, auch einen Rohling - beides ist ja kein Entgelt, 75 Eurocent für die Kosten der Faxübertragung darfst Du ihm nicht senden, denn das ist ein Entgelt für die Faxübertragung.

    Der wichtige Punkt ist der: diese Übertragungskosten sind kein Entgelt für die Anfertigung von Auftragskopien.
    Tofua
    Ich nehme mal an, die Telefon Kosten für das FAX nach Australien betragen die 75 Eurocent.
    Der Unterschied zu den Übertragungkosten, die ich OTR ersetzen darf (ich schicke Geld per Paypal und keine Breifmarke) und zum FAX wo ich es nicht schicken darf, sind mir nicht klar.

  10. #40
    jwf2010
    Guest

    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    @tofua
    Also, ich steige jetzt aus der Diskussion aus, denn
    • ich kann selbst nur mutmaßen, wie der Gesetzestext auzulegen ist.
    • Ich bin halt nicht aus dem juristischen Fachbereich.
    • Gerade aber, wenn der Sachverhalt nicht 100%-ig formuliert ist, weil sich die Wirklichkeit weiter entwicklelt hat, kommt es auf fachgerechte Interpretation, dessen an, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat. Dabei werden natürlich auch die Interessen der Parteien berücksichtigt, die unter anderem auch in anderen Paragraphen geregelt sein können. Usw. usw.

    Original von jwf2010
    P.S: Warum ich das Frage wird sich noch herausstellen.
    Damit wollte ich zeigen, dass man durchaus viel zu diesem Thema schreiben kann. Jeder hat halt seine Standpunkte. ... Interessant wäre wahrlich die Analyse durch einen Juristen mit entsprechendem Fachgebiet und Praxis.

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