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Thema: Gerichtliche Entscheidung gegen OTR

  1. #11
    nicht verifizierter OTR-Benutzer
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    wow, über 600 hits in 3h, also 200 pro stunde. ich werd das gefühl nicht los, dass der feind mitliest. wieviele sachverständige vorstände gibt's bei p7s1? 10, 20, 180?
    Dein Post scheint von sehr wenig intelligenz zu zeugen...Was verstehst du an den Artikeln nicht?
    man beachte die rote markierung. wie alt bist du eigentlich? das würde mich interessieren, bevor ich mich in persönliche diskussionen wie meine intelligenz einlasse.

    und 2.: was verstehst du an meinem posting nicht? schlag mal auf wikipedia antigua nach, dann sehn wir weiter. und wie man geschützt per vpn oder ähnlichen techniken einem ftp-server in einem anderen land anweisungen gibt, größere datenmengen aus einem ebenfalls anderen land abzuholen, brauch ich wohl nicht zu erklären. dazu gibt es ja auch bedienungsanleitungen.

    und nun frage ich dich:

    antigua* - datentransfer** - rußland***.

    *) oder jedes andere land, ich will hier keinem richter die arbeit erleichtern, indem ich ohm alles erzähle, was ich als laie zuammensuchen konnte
    **) ggf. über deutschland geroutet. ggf. verschlüsselt.
    ***) progammierung von dtl. aus verschlüsselt, anmeldung verschlüsselt, bezahlung kein unlösbares problem, rechtlich im grunde auch ok, also kann man auch normal bezahlen mit einer auslands-überweisung oder was acuh immer es gibt. es ist auf alle fälle möglich. würde nur ein wenig verdacht erschöpfen, man macht damit was komisches. aber dafür gibt es VPNs und rechner mit knoppix-CD ohne festplatte. da können sie nämlich schauen, was du programmiert hast, wie sie wollen. stecker raus und ende banane binnen sekunden.

    zu *) firmensitz. noch fragen?

    natürlich geht es nur darum, dass man verschlüsselt untereinander chatten kann, damit niemand in laufende gefahren reinschnuppern kann, was man redet. man hat ja ein recht auf privatsphäre. noch. ich vermute nämlich, dass russische server viell. nicht sooo teuer sind, drum würde das doch sinn machen. wieso immer deutsche oder EU-server. *gg*

  2. #12
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    Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    .... also, aus gut unterrichteten Kreisen....

    1. es liegt kein Urteil gegen OTR vor
    2. Sat1 hat ein Urteil gegen einen Privatmann erwirken lassen, der sich im März 2005 die Domain www.onlinetvrecorder.com hat sichern lassen.
    Die Domain wurde noch in 2005 an OTR verkauft.
    Das Urteil bezieht isch ausschließlich auf die Vergangenheit.

    .. so what?

    P.S: Der Grundirrtum der Leipziger-Richter (Landgericht) war, daß die Bannerwerbung als ENTGELTLICH ansehen. Das ist aber falsch. Bei OTR kommt jeder KOSTENLOS an seine Aufzeichnung (Mirror, Emule, Torrent, Download). Demzufolge ist es UNENTGELTLICH, ob da noch Banner aufblinken ist Wurst. Das OLG Köln hat dies ausdrücklich genausso gesehen und auch in der letzten PC-Welt war OTR der einzig legale Videorecorder-Service laut dem Anwalt in dieser Kolumne.

    Nebenbei: §53 Unentgeltlichkeits-Privileg gilt sogar bei Unkostenerstattung z.B. bei Privatkopien von Büchern im Copyshop. Also klassisches Fehlurteil, so wie auch das Heise-Forenurteil vom LG-Hamburg nicht alt werden wird.

    Da kann man jetzt noch viel zu diskutieren, aber was bringts es? Jedes Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Eine Zeitlang waren auch Fernbedienungen und Videorecorder verboten. Niemand erwartet, daß Richter neue Technik sofort richtig verstehen.

  3. #13
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    rofl, man hat den ehemaligen besitzer der domain verklagt bzw. eine einstweilige verfügung gegen diesen erwirkt?
    der wird sich aber freuen.

    aber bannerwerbung ist immer problematisch, da man ja sagen könnte, es werde damit geld verdient.

  4. #14
    Member
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    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    Original von CTVSupporter
    ... Der Grundirrtum der Leipziger-Richter (Landgericht) war, daß die Bannerwerbung als ENTGELTLICH ansehen. ...
    Ging es darum?

    Ist aus der Pressemeldung von Pro7Sat1 und dem erweiterten Artikel (Nachfrage bei Frau Pichler) überhaupt nicht zu entnehmen.

    So wie es dargestellt wird, geht es lediglich um die nicht genehmigte Weiterverbreitung der Inhalte der P7S1 Media AG.

    Gruß Rickey ?(
    Gegen Tier-Arbeit! - Freiheit für das Eichhorn! - Ähh, jetzt Wiesel.

  5. #15
    Bumsi
    Guest

    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    1. es liegt kein Urteil gegen OTR vor
    2. Sat1 hat ein Urteil gegen einen Privatmann erwirken lassen, der sich im März 2005 die Domain www.onlinetvrecorder.com hat sichern lassen.
    Die Domain wurde noch in 2005 an OTR verkauft.
    Das Urteil bezieht isch ausschließlich auf die Vergangenheit.

    .. so what?

    P.S: Der Grundirrtum der Leipziger-Richter (Landgericht) war, daß die Bannerwerbung als ENTGELTLICH ansehen. Das ist aber falsch. Bei OTR kommt jeder KOSTENLOS an seine Aufzeichnung (Mirror, Emule, Torrent, Download). Demzufolge ist es UNENTGELTLICH, ob da noch Banner aufblinken ist Wurst. Das OLG Köln hat dies ausdrücklich genausso gesehen und auch in der letzten PC-Welt war OTR der einzig legale Videorecorder-Service laut dem Anwalt in dieser Kolumne.

    Nebenbei: §53 Unentgeltlichkeits-Privileg gilt sogar bei Unkostenerstattung z.B. bei Privatkopien von Büchern im Copyshop. Also klassisches Fehlurteil, so wie auch das Heise-Forenurteil vom LG-Hamburg nicht alt werden wird.

    Da kann man jetzt noch viel zu diskutieren, aber was bringts es? Jedes Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Eine Zeitlang waren auch Fernbedienungen und Videorecorder verboten. Niemand erwartet, daß Richter neue Technik sofort richtig verstehen.
    Das stimmt so aber nicht, Nutzer der ProSieben-Presselounge können alles genauer in der ProSieben-Presselounge nachlesen.

  6. #16
    Member
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    @ Bumsi:

    ?( Hassu ma nen Link bitte, danke.

    Gruß Rickey

    edit: Aha, du meintest mich gar nicht, ok.
    Gegen Tier-Arbeit! - Freiheit für das Eichhorn! - Ähh, jetzt Wiesel.

  7. #17
    Bumsi
    Guest
    wenn du mitglied der presselounge bist hast du einen link...

  8. #18
    Member
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    452
    Dann kopier halt den Text bitte, wenn es für die Presse ist, dann ist es ja öffentlich, danke.

    Gruß Rickey
    Gegen Tier-Arbeit! - Freiheit für das Eichhorn! - Ähh, jetzt Wiesel.

  9. #19
    Bumsi
    Guest
    nein ist es nicht, sonst bräcuhte man ja keinen extra zugang...
    warte halt ab was passiert...oder frag bei pro7 an ob du nen zugang bekommst.

  10. #20
    nicht verifizierter OTR-Benutzer
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    589

    RE: Es liegt kein Urteil gegen OTR vor

    Original von CTVSupporter
    2. Sat1 hat ein Urteil gegen einen Privatmann erwirken lassen, der sich im März 2005 die Domain www.onlinetvrecorder.com hat sichern lassen.
    Die Domain wurde noch in 2005 an OTR verkauft.
    Das Urteil bezieht isch ausschließlich auf die Vergangenheit.

    Eine Zeitlang waren auch Fernbedienungen und Videorecorder verboten. Niemand erwartet, daß Richter neue Technik sofort richtig verstehen.
    1. welch ein zufall.

    2.

    und ergänzend: mein beitrag galt nicht dem direktdownload (denn der war nie so wirklich krass gefährdet). mehr sag ich dazu nicht. wen es betrifft und wer intelligent* genug ist, weiß, was ich meine.

    *) normaler IQ völlig ausreichend. :] alle andren: weiterbildung oder machen lassen.

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