1. es liegt kein Urteil gegen OTR vor
2. Sat1 hat ein Urteil gegen einen Privatmann erwirken lassen, der sich im März 2005 die Domain
www.onlinetvrecorder.com hat sichern lassen.
Die Domain wurde noch in 2005 an OTR verkauft.
Das Urteil bezieht isch ausschließlich auf die Vergangenheit.
.. so what?
P.S: Der Grundirrtum der Leipziger-Richter (Landgericht) war, daß die Bannerwerbung als ENTGELTLICH ansehen. Das ist aber falsch. Bei OTR kommt jeder KOSTENLOS an seine Aufzeichnung (Mirror, Emule, Torrent, Download). Demzufolge ist es UNENTGELTLICH, ob da noch Banner aufblinken ist Wurst. Das OLG Köln hat dies ausdrücklich genausso gesehen und auch in der letzten PC-Welt war OTR der einzig legale Videorecorder-Service laut dem Anwalt in dieser Kolumne.
Nebenbei: §53 Unentgeltlichkeits-Privileg gilt sogar bei Unkostenerstattung z.B. bei Privatkopien von Büchern im Copyshop. Also klassisches Fehlurteil, so wie auch das Heise-Forenurteil vom LG-Hamburg nicht alt werden wird.
Da kann man jetzt noch viel zu diskutieren, aber was bringts es? Jedes Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Eine Zeitlang waren auch Fernbedienungen und Videorecorder verboten. Niemand erwartet, daß Richter neue Technik sofort richtig verstehen.