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Thema: Rechtmäßigkeit von OTR in Deutschland

  1. #11
    Member
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    Ihr vergleicht OTR immer mit einem Klassischen Videorecorder so wie z.B. Sony sie anbietet. Aber den Grundunterschied hat meines Erachtens nach noch niemand genannt:
    Bei einem klassischen Videorecorder kann ich nur die Sender aufnehmen, die ich wirklich empfange: z.B. das normale DVB-T Programm in NRW. Via OTR kann ich jedoch weit mehr Sender aufnehmen, auch solche die ich normalerweise nicht empfange.
    Eine andere meines Erachtens nach unrechtmäßige Situation ist die, dass ich zu Hause z.B. keinen Fernseher habe, also keine GEZ-Gebühren zahle. Ich kann dann trotzdem bei OTR saugen und komme ohne GEZ-Gebühren davon.

    Was haltet ihr von meiner Überlegung?

  2. #12
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    Gez

    Original von Caulfield
    Eine andere meines Erachtens nach unrechtmäßige Situation ist die, dass ich zu Hause z.B. keinen Fernseher habe, also keine GEZ-Gebühren zahle. Ich kann dann trotzdem bei OTR saugen und komme ohne GEZ-Gebühren davon.
    Das kannst Du zwar, aber da demnächst internetfähige PCs auch GEZpflichtig werden sollen, wäre das dann illegal!

  3. #13
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    und? man kann zu hause sich ja auch einfach nur einen fernsehr hinstellen und keine GEZ-Gebühr bezahlen, da ist das genau so verboten wie bei otr, und wieso sollte otr dass deshalb hier überprüfen. hier darf man sich laut agb sowieso glaube ich nur anmelden wenn man gez bezahlt. otr nimmt doch über astra auf und da kann jeder die programm empfangen...

  4. #14
    Menno
    Guest
    Original von Caulfield
    Via OTR kann ich jedoch weit mehr Sender aufnehmen, auch solche die ich normalerweise nicht empfange.
    Eine andere meines Erachtens nach unrechtmäßige Situation ist die, dass ich zu Hause z.B. keinen Fernseher habe, also keine GEZ-Gebühren zahle.
    Laut den AGB, die du mit deiner Registrierung akzeptiert hast, mußt du GEZ-Gebühren bezahlen und alle Sender empfangen können, die du bei OTR aufnimmst.

    By the way... du mußt auch mindestens 18 Jahre alt sein, falls du als nächstes zwecks Jugendschutz anfangen willst. ^^

  5. #15
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    Naja aus meiner Sicht ist das alles nur ein Vorwand, ich möchte OTR jetzt nicht schlecht machen aber wenn wir ehrlich sind ist ein gescheiter MediaCenterPC, mit dem ich das TvProgramm aufzeichne und gleichzeitig die Werbung rausschnippsel, OTR zu bevorzugen (den ich nicht habe und deshalb überglücklich mit OTR bin ).

    Weshalb man sich also über einen kostenlosen Dienst, der Leuten ermöglicht auch mal schnell von unterwegs die Lieblingssendung aufzuzeichnen, dermassen aufregt kann für mich nur einen Grund haben, man blickt besorgt zwischen OTR und dem eigenen VideoOnDemand Service hin und her und kommt zu dem Schluß das OTR einem die Kunden für den Bezahldienst abgräbt.

  6. #16
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    Original von manolo
    Naja aus meiner Sicht ist das alles nur ein Vorwand, ich möchte OTR jetzt nicht schlecht machen aber wenn wir ehrlich sind ist ein gescheiter MediaCenterPC, mit dem ich das TvProgramm aufzeichne und gleichzeitig die Werbung rausschnippsel, OTR zu bevorzugen
    ...
    Mit einem solchen System wirst du es aber niemals schaffen, mehrere Sendungen parallel aufzuzeichnen.
    Und inzwischen ist die Bildqualität bei OTR sehr gut geworden (zumindest in der Regel), so das es für ein zuhause aufzeichnen kaum noch einen Grund gibt. Höchstens die schnellere Verfügbarkeit der Datei, da man auf den Download verzichten kann.

  7. #17
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    Tja, die Bildqualität ist echt gut geworden, dafür habe ich massenhaft Sprünge in meinen Aufnahmen...

  8. #18
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    Original von Feckon
    Tja, die Bildqualität ist echt gut geworden, dafür habe ich massenhaft Sprünge in meinen Aufnahmen...
    Da bist du nicht alleine

  9. #19
    Moderator im Ruhestand
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    Und ist das ein juristisches Problem?

  10. #20
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    Zitat Zitat von kugelblitz Beitrag anzeigen
    geb dir zu allem recht mit der ausnahme: Urheberrecht = Strafrecht, sowohl in D als auch A !! während verstöße in A aber privatanklagedelikte (die nur auf betreiben des geschädigten verfolgt werden) sind, sind sie in D offizialdelikte (wo die ermittlungsbehörde von sich aus tätig werden muß, sofern sie davon erfährt).
    Kannst du mir mal die relevante Norm des deutschen Rechtes dazu zitieren? §97 UrHG ist auf jedenfall kein Offizialdelikt sondern ein PA.

    Die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung nach § 108 a UrHG ist Offizialdelikt, der Rest müsste lediglich einen PA Delikt darstellen, soweit ich informiert bin. (§106-108 sind aber klar Normen des materiellen Strafrechts)

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