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Thema: Rechtmäßigkeit von OTR in Deutschland

  1. #1
    Member
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    Rechtmäßigkeit von OTR in Deutschland

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/73434

    Ich mach mir Sorgen wie es zukünftig mit diesem Angebot weitergehen wird.
    Mach ich mich strafbar wenn ich aus Deutschland OTR benutze?


    MfG
    musil

  2. #2
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    mhhh schwirige sache ich mach mir mehr sorgen wegen der Mirror. ob es strafbar ist die files zu hosten.

  3. #3
    rabbit025
    Guest
    Eigentlich wurde doch immer gesagt,dass es erlaubt ist,wine Privatkopie für sich anzulegen,oder jemanden damit zu beauftragen...
    Und genau das(und zwar nur das) tut OTR doch Also ich mach mir keine Sorgen...noch nicht^^
    Ich mach mir erst Sorgen,wenn der Administrator was schreibt

  4. #4
    Menno
    Guest
    Da OTR den Dienst kostenlos anbietet ist es völlig legal.

    Gibt auch Gerichtsurteile dazu. In nem Urteil von 2005 gegen ShiftTV steht es glaube ich so drin, daß es legal wäre, wenn der Dienst kostenlos wäre...
    Irgendwer hat sich auch schon die Mühe gemacht, passende Urteile zu verlinken. Weiß aber nimmer, ob das nur in der Shoutbox war, oder auch im Forum.

  5. #5
    Member
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    Wie der RTL gegenüber heise online mitteilte, wurden auch die Angebote ******** und onlineTVrecorder wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrechts abgemahnt.
    Warum dann das?


    Auch wenn der Artikel hier wieder von Kostenpflichtig redet:
    Auch dass der Service derzeit nicht kostendeckend arbeite, lässt das Gericht nicht gelten – Shift TV fertige keine unentgeltlichen Privatkopien an.

  6. #6
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    das beruhigt mich doch etwas

    dann lad ich ma schnell weiter runter.

  7. #7
    Administrator
    Guest

    aus dem heise Forum

    23. Mai 2006 14:08
    Zu geringes Hindernis für den Jugendschutz ...
    Roger Wilco (383 Beiträge seit 1.5.03)

    Was ich wirklich immer herrlich naiv finde:

    die Personalausweisnummer sei ein zu geringes Hindernis für
    Minderjährige und reiche als Schutzmaßnahme nicht aus, aber späte
    Sendezeit und der Hinweis, die nachfolgende Sendung sei für
    Jugendliche unter x Jahren nicht geeignet (was ja fast schon eher als
    eine Auszeichnung und Bewerbung erscheint) reicht aus Sicht des
    Jugendschutzes aus - als könnten Jugendliche keinen Videorekorder
    bedienen, dürften keine TV-Karte im Rechner besitzen oder würden
    nicht spät fernsehen.

    Roger Wilco

  8. #8
    Member
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    1.057
    @ admin zu dem IP schutz den ihr mal hattet sag ich nur LOL. der hate nicht viel gebracht ich habs trotz dem geschaft was aufzunehmen zu der zeit. nur waren die files immer bad

    und irgendwie habe ich grade angst bekommen das wenn RTL es nicht schafft OTR zu verklagen sie versuchen die Mirror putt zu machen und anfangen diese zu verklagen Oo.

  9. #9
    kugelblitz
    Guest
    Original von Administrator
    also von Strafbarkeit kann ja nun wahrlich keine Rede sein. Wir bewegen uns hier nicht im Strafrecht, sondern im Urheberrecht.
    geb dir zu allem recht mit der ausnahme: Urheberrecht = Strafrecht, sowohl in D als auch A !! während verstöße in A aber privatanklagedelikte (die nur auf betreiben des geschädigten verfolgt werden) sind, sind sie in D offizialdelikte (wo die ermittlungsbehörde von sich aus tätig werden muß, sofern sie davon erfährt).

    auch handelt es sich beim UrhG grundsätzlich um EU-recht (= um die EU-richtline 2000/06).

    kugelblitz
    *kenner der GVU, IFPI, VAP, BSA und MPAA*

  10. #10
    Marubeni
    Guest

    Beauftragung

    Wer will mich daran hindern bzw es mir verbieten, wenn ich jemanden beauftrage, für mich und in meinem Auftrage eine TV-Serndung aufzuzeichnen, weil ich selbst dazu aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage bin? Wen ich letztlich damit beauftrage, ist und bleibt meine ureigenste Entscheidung, da kann RTL oder Pro7 noch so seine Federn aufplustern und krächzen.

    Wichtig ist doch, dass ich damit kein Geld mache, sondern diese Aufzeichnung ausschließlich für mich privat nutze - also anschauen möchte, weil ich zu dem entsprechenden Sendetermin verhindert bin. Dafür wurden ja auch die Videorekorder geschaffen. Wenn OTR tatsächlich per Urteil verboten würde, könnte man mit dem selben Urteil bestimmt auch alle Videorekorder in Deutschland verbieten, die ja nichts anderes machen.

    Wie ich aber schon auf meine Webseite immer sage: Richter zu sein heißt nicht, dass man auch mit Fachkenntnis beschlagen sein muss. Auch als Richter darf man genauso blöd sein wie alle anderen Menschen auch. Bedauerlicherweise sind viele Richter es auch.

    Gruß,

    Marubeni

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