Konto-Guthaben bei Kündigung?
Ich möchte den Premium-Dienst testen und muss dazu ja Geld überweisen (mindestens 5 €, wenn keine Gebühren abgezogen werden sollen). Was passiert mit einem Guthaben, wenn mir die Leistungen nicht zusagen und ich wieder kündige bzw. wie erhalte ich das Restguthaben zurück? Dazu konnte ich keine Aussagen finden.
Danke für eine Rückmeldung.
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Danke für die Auskunft.
Ich glaube zwar nicht, dass diese Aussage vor deutschen Gerichten Bestand hätte (vgl. Urteile zu Prepaid-Telefonkarten, z.B. OLG München, Urteil vom 22.06.2006, Az. 29 U 2294/06), hoffe aber, dass es niemals auf eine Klärung dieser Frage ankommen wird.
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Wie gut das OTR kein Handyprovider ist ;).
MfG
MCMUPPET
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Wie gut, dass das keine Rolle spielt.
In diesem einen Fall bezog es sich zwar auf Prepaid Karten, aber es geht im Grunde um Guthaben, die nicht verfallen dürfen. Egal ob sie auf einem Prepaid Konto, einer Gutscheinkarte, oder sonst wo sind.
Siehe unter anderem auch: http://dejure.org/dienste/vernetzung...%20U%203193/07
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Das Guthaben verfällt ja auch nicht.. kann man jederzeit weiter nutzen!
Der Unterschied ist, das die Handy-Provider ja die weitere Nutzung unterbinden.
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Wenn man kündigt, kann man es naturgemäß nicht weiter nutzen und es muss rückvergütet werden.
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Wird denn das restliche PrePaid Handyguthaben nach Kündigung zurücküberwiesen?
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Unterbrecht mich, wenn ich was dummes frage, aber muß ich eigentlich mit dem Urteil eines Münchner Oberlandesgerichtes unterm Arm auf die Seychellen fahren, in der Hoffnung eine dortige Judikative mit der deutschen Rechtsprechung zu beeindrucken, oder habe ich die Hoffnung, das sich die rechtlich verantwortlichen nach Deutschland bemühen werden, um sich verklagen zu lassen, oder ist der Disput eher akademischer Natur?
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Zitat:
Zitat von
freelancer
Unterbrecht mich, wenn ich was dummes frage, aber muß ich eigentlich mit dem Urteil eines Münchner Oberlandesgerichtes unterm Arm auf die Seychellen fahren, in der Hoffnung eine dortige Judikative mit der deutschen Rechtsprechung zu beeindrucken, oder habe ich die Hoffnung, das sich die rechtlich verantwortlichen nach Deutschland bemühen werden, um sich verklagen zu lassen, oder ist der Disput eher akademischer Natur?
Zum Glück ist es inzwischen so, dass bei solchen Streitigkeiten der Ort der Dienstleistung am Kunden, bei Onlinegeschäften somit der Ort des Kunden ausschlaggebend ist.
AW: Konto-Guthaben bei Kündigung?
Zitat:
Zitat von
DerCamperHB
Genau darum geht es, das Guthaben eben nicht verfallen darf und dann zurückgegeben/Überwiesen werden muss
Bei Prepaid hast du aber eben die Festen Laufzeiten, und kannst nicht jederzeit Kündigen
Was für feste Laufzeit? Gerade, weil man die nicht haben will, nimmt man doch Prepaid. :thinking:
Zitat:
Zitat von
AndyK70
Zum Glück ist es inzwischen so, dass bei solchen Streitigkeiten der Ort der Dienstleistung am Kunden, bei Onlinegeschäften somit der Ort des Kunden ausschlaggebend ist.
Bist Du sicher, dass das nicht nur für die EU gilt oder für Staaten, die wenigstens sowas wie ein Rechtshilfeabkommen haben?
Im schlimmsten Fall wird dann halt Jemand hier in D verklagt, erscheint nicht, wird verurteilt, aber es erfolgt nie eine Vollstreckung. Klingt für mich nach Verschwendung von Steuergeldern.