genau so ist das.. wobei die Masterkopie nicht das otrkeyfile ist, das ist bereits eine individualisierte Aufnahme, weil nur der jeweilige Account diese nutzen kann.
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genau so ist das.. wobei die Masterkopie nicht das otrkeyfile ist, das ist bereits eine individualisierte Aufnahme, weil nur der jeweilige Account diese nutzen kann.
Wenn das so zulässig wäre, hätte es das o.a. Verfahren gar nicht gegeben. Derartige Argumente nennt der Volksmund (zuweilen sogar der Jurist;)) auch spitzfindig...
Das otrkeyfile kann jeder berechtigte Account nutzen. Wäre es individualisiert, gäbe es keine Downloadmöglichkeiten via Torrent oder Mirror.
Es gibt zu jeder Aufnahme genau ein otrkeyfile pro Aufnahmeformat. Individualisiert ist da nichts. Eins für Alle.
Ihr verwechselt individualisiert damit, daß jeder User eine Datei benötigt, die sich in mindestens einem Byte vom anderen unterscheidet. Das ist jedoch nicht notwendig. Individualisiert bedeutet, daß Herr A nur die Dateien downloaden kann, die Herr A auch aufgenommen hat und diese Dateien, niemandem anderen zur Verfügung stehen. Das otrkeyfile wird erst in Verbindung mit dem Account zu einer abspielbaren Datei.
Es kann ja mal jemand spaßhalber mit 2 Accounts 2 gleiche Aufnahmen bei ******** machen und dann einen Vergleich der Dateien hier posten.
Aber ich klinke mich mal aus, bei juristischen Sachfragen darf jeder seine Meinung haben. Letztlich zählt nur die vom Gericht.
Sorry, aber das ist Unsinn. Lies das Urteil samt Begründung, dann wirst du sehen, welche Gründe dazu geführt haben, dass nach Meinung des Gerichts ******** nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt. Voraussetzung ist eine individuelle, einzeln beauftragte Kopie einer Sendung, definiert als physikalisch vorhandene Datei, die ausschließlich dem Auftraggeber zugänglich gemacht werden darf. Eine Datei, ein Kunde. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen sind sehr detailliert beschrieben.
Über das Recht zur Weiterleitung von Fernsehsendungen ist im Übrigen gar nicht entschieden worden, ohne ein Recht zur Weiterleitung bzw. eine Pflicht zur Lizenzierung durch den Rechteinhaber wäre das Thema Online-Videorecorder ohnehin abgeschlossen.
Stand heute ist nämlich: ******** darf RTL-Sendungen vervielfältigen, aber ohne deren Zustimmung nicht aufnehmen. Und da sie die Zustimmung nicht haben...
Seit wann braucht man die Zustimmung der Sender für eine Aufnahme? Wenn das so wäre, hätte es den Videorecorder nie gegeben. Ich möchte daran erinnern, dass die Filmindustrie dem Videorecorder den Untergang des Abendlandes unterstellte. Was allerdings, obwohl es nicht zum erhofften Verbot führte, nie eintraf.