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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konto-Guthaben bei Kündigung?



Aber
29.03.2015, 11:16
Ich möchte den Premium-Dienst testen und muss dazu ja Geld überweisen (mindestens 5 €, wenn keine Gebühren abgezogen werden sollen). Was passiert mit einem Guthaben, wenn mir die Leistungen nicht zusagen und ich wieder kündige bzw. wie erhalte ich das Restguthaben zurück? Dazu konnte ich keine Aussagen finden.
Danke für eine Rückmeldung.

Aber
30.03.2015, 09:37
Danke für die Auskunft.
Ich glaube zwar nicht, dass diese Aussage vor deutschen Gerichten Bestand hätte (vgl. Urteile zu Prepaid-Telefonkarten, z.B. OLG München, Urteil vom 22.06.2006, Az. 29 U 2294/06), hoffe aber, dass es niemals auf eine Klärung dieser Frage ankommen wird.

MCMUPPET
30.03.2015, 11:03
Wie gut das OTR kein Handyprovider ist ;).

MfG
MCMUPPET

AndyK70
30.03.2015, 12:56
Wie gut, dass das keine Rolle spielt.
In diesem einen Fall bezog es sich zwar auf Prepaid Karten, aber es geht im Grunde um Guthaben, die nicht verfallen dürfen. Egal ob sie auf einem Prepaid Konto, einer Gutscheinkarte, oder sonst wo sind.
Siehe unter anderem auch: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=17.01.2008&Aktenzeichen=29%20U%203193/07

Artemis1121
30.03.2015, 13:53
Das Guthaben verfällt ja auch nicht.. kann man jederzeit weiter nutzen!
Der Unterschied ist, das die Handy-Provider ja die weitere Nutzung unterbinden.

AndyK70
30.03.2015, 14:21
Wenn man kündigt, kann man es naturgemäß nicht weiter nutzen und es muss rückvergütet werden.

mrturbo1
30.03.2015, 15:56
Wird denn das restliche PrePaid Handyguthaben nach Kündigung zurücküberwiesen?

freelancer
30.03.2015, 19:28
Unterbrecht mich, wenn ich was dummes frage, aber muß ich eigentlich mit dem Urteil eines Münchner Oberlandesgerichtes unterm Arm auf die Seychellen fahren, in der Hoffnung eine dortige Judikative mit der deutschen Rechtsprechung zu beeindrucken, oder habe ich die Hoffnung, das sich die rechtlich verantwortlichen nach Deutschland bemühen werden, um sich verklagen zu lassen, oder ist der Disput eher akademischer Natur?

AndyK70
30.03.2015, 20:02
Unterbrecht mich, wenn ich was dummes frage, aber muß ich eigentlich mit dem Urteil eines Münchner Oberlandesgerichtes unterm Arm auf die Seychellen fahren, in der Hoffnung eine dortige Judikative mit der deutschen Rechtsprechung zu beeindrucken, oder habe ich die Hoffnung, das sich die rechtlich verantwortlichen nach Deutschland bemühen werden, um sich verklagen zu lassen, oder ist der Disput eher akademischer Natur?

Zum Glück ist es inzwischen so, dass bei solchen Streitigkeiten der Ort der Dienstleistung am Kunden, bei Onlinegeschäften somit der Ort des Kunden ausschlaggebend ist.

hugo2514
30.03.2015, 21:36
Genau darum geht es, das Guthaben eben nicht verfallen darf und dann zurückgegeben/Überwiesen werden muss
Bei Prepaid hast du aber eben die Festen Laufzeiten, und kannst nicht jederzeit Kündigen

Was für feste Laufzeit? Gerade, weil man die nicht haben will, nimmt man doch Prepaid. :thinking:


Zum Glück ist es inzwischen so, dass bei solchen Streitigkeiten der Ort der Dienstleistung am Kunden, bei Onlinegeschäften somit der Ort des Kunden ausschlaggebend ist.
Bist Du sicher, dass das nicht nur für die EU gilt oder für Staaten, die wenigstens sowas wie ein Rechtshilfeabkommen haben?
Im schlimmsten Fall wird dann halt Jemand hier in D verklagt, erscheint nicht, wird verurteilt, aber es erfolgt nie eine Vollstreckung. Klingt für mich nach Verschwendung von Steuergeldern.

MCMUPPET
01.04.2015, 21:35
Selbst in meiner Historie wird jeder Eingang auf dem Konto genau aufgeführt, da ihr uneingeschränkt auf die Datenbank zugreifen könnt, sollte es ein Leichtes sein Bannerklicks und ähnliches (FB gutschriften, etc.) herauszurechnen (zu lassen!) und den Rest dann auszuzahlen.Dein gestrige Download wurde von welchen dieser Punkte abgezogen?
Und weil es unrechtmäßig war, hat OTR genauso wie jeder andere auch die Möglichkeit bei der Bank die Überweisung zu stornieren und das Geld zurückzubekommen. Ja, auch eine Überweisung kann, wenn sie wie hier durch Betrug zustande gekommen ist, von der Bank zurückgeholt werden. Informiere dich mal bei deiner Bank.Da wir in D eine Aufklärungsrate von 99,8% in den ersten 3 Tagen haben ist Dein Hinweis mehr als gerechtfertigt.

Noch eine Bitte: Hobbyjuristen sollten bei Rechtsberatungen aufgrund der Haftung entsprechend vorsichtig sein. Dieser Thread alleine birgt schon einiges an Euro-Potential :D.

MfG
MCMUPPET

AndyK70
02.04.2015, 09:29
Erkundige dich einfach mal bei deiner Bank!
Mehr muss ich dazu nicht sagen.
Sarkasmus steht einem Mod wirklich nicht gut. http://www.otrforum.com/images/icons/icon13.png

MCMUPPET
02.04.2015, 09:40
Danke für die Deine nicht vorhandenen Argumente bei der Diskussion und weiterhin viel Spaß.

MfG
MCMUPPET

AndyK70
02.04.2015, 22:48
Dein gestrige Download wurde von welchen dieser Punkte abgezogen?
Tja, wie so oft. Wenn du es richtig gelesen hättest, hättest du die Antwort auf diese Frage schon in dem von dir zitierten Text gesehen.


Danke für die Deine nicht vorhandenen Argumente bei der Diskussion und weiterhin viel Spaß.

MfG
MCMUPPET

Und welche Argumente, hast du vorgebracht?
Damit meine ich nicht deine Polemik.

MCMUPPET
02.04.2015, 23:31
Tja, wie so oft. Wenn du es richtig gelesen hättest, hättest du die Antwort auf diese Frage schon in dem von dir zitierten Text gesehen.Bei soviel Weisheit fällt es mir nicht leicht zu antworten: dann sieh Deine Antwort wo keine ist und antworte nicht auf Fragen. Diese Diskussion ist mir zu mühselig und unproduktiv. Damit werde ich nicht weiter meine Zeit vergeuden. Merkst Du etwas? Die Geschichte wiederholt sich.
Und welche Argumente, hast du vorgebracht?Lies und verstehe. Alles weitere siehe oben.

Lebe wohl :).

MfG
MCMUPPET

regfil
03.04.2015, 15:44
Ja, auch eine Überweisung kann, wenn sie wie hier durch Betrug zustande gekommen ist, von der Bank zurückgeholt werden. Informiere dich mal bei deiner Bank.



@ Andy K

woher beziehst du diese Weisheit ?

Jahrelange Erfahrung in den Ebay Foren bei der Hilfe und Unterstützung für Betrogene Käufer
hat gelehrt- nicht bei einer einzigen Bank kannst du eine Überweisung zurückholen- egal ob du der Bank den Betrug der dahintersteckt schwarz auf weiss beweisen konntest oder nicht

Egal ob der Name mit dem echten Kontoinhaber übereinstimmte oder nicht (bei Pishing z.B.)
egal ob die Bankverbindung missbräuchlich oder bewusst von den Betrügern oder Drahtziehern,
dem echten Inhaber oder Hintermännern benutzt wurde -einmal überwiesen war das Geld weg

Chancen bestanden in den ersten 1 od.2 Stunden -und auch nur wenn man persönlich in der Filiale
aufschlug in der man nach Möglichkeit auch noch dem Personal bekannt war-selbst da musste man 1-10 Steptänze am Counter absolvieren

bei Ebay gehen Millionenbeträge Jahr für Jahr in Betrügers Hände- weil es eben keine Möglichkeit gibt
eine Überweisung zurückzuholen und geh mal zur Polizei ,egal ob du um € 30,- oder € 30 000,- betrogen wurdest , weder die Behörde noch Du bekommst das Geld via Bank zurück

es sei den den Konto wäre schon bekannt und es gäbe eine Zusammenarbeit Bank/Polizei weil es observiert wird