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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legalität OTR Stand 2012 - Speziell US/UK Serien



Farrak
19.04.2012, 01:11
Hallo,

ich wurde auf den OTR durch die vorletzte Chip aufmerksam. Da ich mittlerweile schlecht Erfahrungen gesammelt habe was die Beschaffung von Serien etc. angeht wollte ich mal schauen wie OTR funktioniert (insbesondere die Legalität).

Im Internet findet man leider nicht wirklich viel hilfreiche Informationen die einen absichern könnten. Auf Youtube gibt es einen Channel von KanzleiWBS (http://www.youtube.com/watch?v=Fb4dPm90nak) mit so manchen Tipps. In diesem Video (ca. 3. Minute) wird gesagt das die OTR legal wären und bisher auch noch keine Abmahnungen/sonstige Fälle bekannt sind. Nun ist das Video leider etwas verjährt und vielleicht ist die Rechtslage ja mittlerweile anders?

Was mich aber am meisten interessiert: Angenommen OTR ist für deutsche Sendungen legal, wie steht es mit US/UK Sendern bzw. Serien, denn das würde mich hauptsächlich interessieren.

Angenommen das wäre auch noch legal (zum jetzigen Zeitpunkt), könnte einem rückwirkend etwas passieren wenn man Serien in der Vergangenheit geladen hat es aber im Jahr 2013 als Illegal angesehen wird?


Ich wäre euch für jede Hilfe dankbar.

Wünsche noch einen schönen Abend :)

pasde
19.04.2012, 06:12
Hallo,

Privatkopien, sofern sie nicht aus offensichtliche illegaler Quelle stammen, sind in Deutschland immer noch legal. Da alle 4 mir bekannten online Videorecorder noch in Betrieb sind, kann von offensichtlicher Illegalität nun wirklich nicht die Rede sein. Siehe auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/RTL-verliert-Rechtsstreit-gegen-Online-Videorecorder-Dienst-1279013.html

Was die Briten davon halten braucht dich in Deutschland nicht interessieren, niemand erwartet von Dir, dass Du alle Gesetze dieser Welt kennst.

Rückwirkende Gesetzesänderungen widersprechen jedweden rechtsstaatlichen Grundsätzen.

V.G. Pasde

pasde
19.04.2012, 09:05
da tummeln sich noch ganz andere Sachen im Netz, die den Rand zur Illegalität bereits überschritten haben.Als natürliche/juristische greifbare Personen? Welche :)

V.G. Pasde

Farrak
19.04.2012, 10:43
Das bedeutet ja eigentlich, dass zum momentan Stand nichts passieren kann. Danke euch für die Antworten, ging ja fix :)

Noch was, wonach muss ich googlen wenn ich das Urtel des BGH finden will?


Grüße

Administrator
19.04.2012, 10:53
http://lmgtfy.com/?q=Urteil+BGH+online+recorder :-)

Administrator
19.04.2012, 11:08
achso und bei der Bewertung der Suchergebnisse (Urteile) immer aufs Datum achten. Denn die die Richter an den OLGen und LGen haben es bei der Bewertung der OnlineRecorder auf sage und schreibe 10 verschiedene Urteilsbegründungen gebracht, die alle falsch waren und dann vom BGH kassiert wurden....

Farrak
19.04.2012, 12:10
Danke dafür :)

Administrator
07.05.2012, 17:00
dem genannten Urteil ist zu entnehmen, daß eine Individualkopie im ersten Schritt nicht nötig ist. Auch ******** arbeitet mit einer Masterkopie, siehe Urteil und Gutachten zum Urteil.
Demnach unterscheidet sich OTR im Vervielfältigungsbereich nicht von ******** und ist ebenfalls legal.

habkeinen
08.05.2012, 14:38
B., I., 2.
c) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Aufzeichnungsvorgang von der Programmierung durch den Kunden abhängig. Die Aufzeichnung erfolgt individualisiert durch den Kunden und nicht auf Vorrat durch die Beklagte zu 1).
...Vor allem aber hat der gerichtliche Sachverständige Prof. Dr. P…. S….. im Rahmen des Ortstermins vorgeführt, dass die beschriebenen Softwareprozesse in den Standby-Modus wechseln, wenn kein Aufnahmeauftrag für einen bestimmten TV-Sender zu einer bestimmten Zeit vorliegt (Gutachten S. 16, Stellungnahme vom 6.9.2010, S. 5). So gelangte er auch ausdrücklich zu der Feststellung, dass eine Vorratsspeicherung von Sendungen nicht erfolgt.
...
d) Liegen umgekehrt mehrere Kundenaufträge zur Aufnahme eines Senders zu gleicher Zeit vor, erfolgt nur eine einzige Aufnahme, die in Form einer einzigen, der Größe nach begrenzten TS-Datei gespeichert wird.
...Der File-Server erstelle hiervon erstmals kundenspezifische Auslieferungsdateien gemäß den Aufträgen. Auch der Sachverständige Prof. Dipl.-Ing. H………. hat bestätigt (S. 5 seines Gutachtens), dass bei mehr als einem Kunden nur eine einzige Aufnahme vorliegt, weil erst auf dem File- und Cache-Server die kundenspezifische Varianten geschnitten und in die Kundenverzeichnisse verteilt werden.
...Bei den von der Klägerin in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückten Kopien handelt es sich als Zwischenschritt zu den vollautomatisch hergestellten Kundenkopien auf dem File-Server um eine nur begleitende vorübergehende Vervielfältigung...

C.
...Auch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Sendungen im Server zum Ansehen (Online-Streaming) oder Herunterladen bereitstehen, sind sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Vielmehr sind sie dann, wie der gerichtliche Sachverständige Prof. Dr. S….. ausgeführt hat, ins jeweilige Kundenverzeichnis kopiert. Von dort ist jedes konkrete Werk der Aufzeichnung nur dem jeweiligen Kunden zum Abruf zugänglich (Revisionsurteil v. 22.4.2009, Tz 25 m.w.N.).
OTR stellt eine verschlüsselte Masterkopie zur Verfügung, die, einmal heruntergeladen, mehrfach von jedem Kunden mit Berechtigung entschlüsselt werden kann. Es wird auch ohne Kundenauftrag aufgezeichnet, sonst wäre keine Wishlists möglich.
Um eins klarzustellen: Ich nutze OTR, bin mir aber im klaren, dass der Dienst in der derzeitigen Form möglicherweise nicht rechtskonform ist.

Mediv
08.05.2012, 14:43
Die Wishlist soll ja aber ein AUftrag sein. Im fall der GIA ist es der Afutrag alle Sendungen von allen Sendern aufzunehmen.

Administrator
08.05.2012, 15:07
genau so ist das.. wobei die Masterkopie nicht das otrkeyfile ist, das ist bereits eine individualisierte Aufnahme, weil nur der jeweilige Account diese nutzen kann.

habkeinen
08.05.2012, 16:45
Die Wishlist soll ja aber ein AUftrag sein. Im fall der GIA ist es der Afutrag alle Sendungen von allen Sendern aufzunehmen.
Wenn das so zulässig wäre, hätte es das o.a. Verfahren gar nicht gegeben. Derartige Argumente nennt der Volksmund (zuweilen sogar der Jurist;)) auch spitzfindig...

genau so ist das.. wobei die Masterkopie nicht das otrkeyfile ist, das ist bereits eine individualisierte Aufnahme, weil nur der jeweilige Account diese nutzen kann.
Das otrkeyfile kann jeder berechtigte Account nutzen. Wäre es individualisiert, gäbe es keine Downloadmöglichkeiten via Torrent oder Mirror.
Es gibt zu jeder Aufnahme genau ein otrkeyfile pro Aufnahmeformat. Individualisiert ist da nichts. Eins für Alle.

Administrator
08.05.2012, 17:54
Ihr verwechselt individualisiert damit, daß jeder User eine Datei benötigt, die sich in mindestens einem Byte vom anderen unterscheidet. Das ist jedoch nicht notwendig. Individualisiert bedeutet, daß Herr A nur die Dateien downloaden kann, die Herr A auch aufgenommen hat und diese Dateien, niemandem anderen zur Verfügung stehen. Das otrkeyfile wird erst in Verbindung mit dem Account zu einer abspielbaren Datei.
Es kann ja mal jemand spaßhalber mit 2 Accounts 2 gleiche Aufnahmen bei ******** machen und dann einen Vergleich der Dateien hier posten.
Aber ich klinke mich mal aus, bei juristischen Sachfragen darf jeder seine Meinung haben. Letztlich zählt nur die vom Gericht.

habkeinen
08.05.2012, 18:50
Ihr verwechselt individualisiert damit, daß jeder User eine Datei benötigt, die sich in mindestens einem Byte vom anderen unterscheidet. Das ist jedoch nicht notwendig. Individualisiert bedeutet, daß Herr A nur die Dateien downloaden kann, die Herr A auch aufgenommen hat und diese Dateien, niemandem anderen zur Verfügung stehen. Das otrkeyfile wird erst in Verbindung mit dem Account zu einer abspielbaren Datei.
Sorry, aber das ist Unsinn. Lies das Urteil samt Begründung, dann wirst du sehen, welche Gründe dazu geführt haben, dass nach Meinung des Gerichts ******** nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt. Voraussetzung ist eine individuelle, einzeln beauftragte Kopie einer Sendung, definiert als physikalisch vorhandene Datei, die ausschließlich dem Auftraggeber zugänglich gemacht werden darf. Eine Datei, ein Kunde. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen sind sehr detailliert beschrieben.

Über das Recht zur Weiterleitung von Fernsehsendungen ist im Übrigen gar nicht entschieden worden, ohne ein Recht zur Weiterleitung bzw. eine Pflicht zur Lizenzierung durch den Rechteinhaber wäre das Thema Online-Videorecorder ohnehin abgeschlossen.
Stand heute ist nämlich: ******** darf RTL-Sendungen vervielfältigen, aber ohne deren Zustimmung nicht aufnehmen. Und da sie die Zustimmung nicht haben...

Leseesel
08.05.2012, 22:05
Seit wann braucht man die Zustimmung der Sender für eine Aufnahme? Wenn das so wäre, hätte es den Videorecorder nie gegeben. Ich möchte daran erinnern, dass die Filmindustrie dem Videorecorder den Untergang des Abendlandes unterstellte. Was allerdings, obwohl es nicht zum erhofften Verbot führte, nie eintraf.

tifflor
09.05.2012, 11:27
Auch bei otr liegt diese Datei in den jeweiligen Aufnahmeverzeichnissen (Accounts) vor. Die otrkey-Datei heisst ja nicht ohne Grund otrkey :-), sie ist juristisch gesehen das Passwort für die Sendung. Zugegeben, ein sehr langes Passwort. Dafür ist die Sendung sehr gut komprimiert :-)
Made my day :D

Artemis1121
09.05.2012, 13:29
Auch bei otr liegt diese Datei in den jeweiligen Aufnahmeverzeichnissen (Accounts) vor. Die otrkey-Datei heisst ja nicht ohne Grund otrkey :-), sie ist juristisch gesehen das Passwort für die Sendung. Zugegeben, ein sehr langes Passwort. Dafür ist die Sendung sehr gut komprimiert :-)

Auf so was können nur Juristen kommen! Geile Perspektive! XD
d.h. dann aber auch, das ihr ALLE TV Aufnahmen ALLER User in einer Datenbank abspeichert! Jetzt ist klar, warum die Website manchmal so langsam ist ;)