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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legalität von OTR, bzw. kostenlos vs. unentgeltlich



none
06.09.2010, 13:31
Es wurde von Cineatic empfohlen diese Diskussion hier zu führen:
Die Frage ist: Hängt die Legalität von OTR von dem kostenlosen ex Normaluser- ex Leecher- und nun Beginneruser-konto ab oder nicht.
z.B. in den Threads (http://www.otrforum.com/showthread.php/61541-Ab-Montag-(6.9.2010)-Änderung-bei-der-Statusverlängerung-für-Beginner/page2)

Offenbar vergißt man bei OTR wieder einmal, dass der Leecher durch seine kostenlose Nutzung des Dienstes diesen erst legal macht.

Beginnerstatus kostenlos, Premium-per-pay und Premium-per-click ebenfalls ohne Einzahlung erreichbar

Du kannst die benötigten 50 GWP auch per Bannerklicks erreichen. Und somit kostenlos
und in (http://www.otrforum.com/showthread.php/61463-Einloggen-nicht-möglich-wegen-Verweis-auf-antiblock.org/page7)

Ähem, umgekehrt wird ein Schuh draus: Nicht du finanzierst den Beginnern ihren Status sondern die Beginner sorgen dafür das du diesen Dienst erst legal nutzen kannst. Nur solange wie OTR einen kostenlosen (Grund-) Dienst anbietet darfst du dir einigermaßen sicher sein nicht irgendwann mal Besuch von der Staatsgewalt zu bekommen!

Da es hier einige Kandidaten gibt, die auch das Erkennungsskript oder generell alles blocken, möchten wir hiermit mitteilen, das in diesem Fall demnächst die komplette Benutzung von OTR im Beginnerstatus nicht mehr gestattet sein wird, sondern der Premiumstatus Pflicht wird.

SO da hab ich mich gewundert über diese verschiedene Sichtweisen und mal recherchiert:
§53: Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html)
unentgeltlich: Unentgeltlich ist der Vertrag dagegen, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist. (http://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt)

Demnach müsste Irrwitzig recht haben, dass (wenn es ernst gemeint sein sollte) die Umsetzung von dem Spruch von otr.dg OTR illegal machen würde.
Fakt ist, dass Premium egal ob gekauft oder geklickt nicht unentgeltlich ist, da eine Leistung vom User aufgebracht werden musste.

Happy Bashing, None

Robin-OTR
06.09.2010, 19:04
@none
Wichtig ist bei dem Gerichtsurteil aus meiner Sicht zu unterscheiden, zwischen dem beklagten Dienst und OTR. Hier gibt es Unterschiede.

Der beklagte Anbieter konnte sich nicht darauf berufen, dass er unentgeltlich sei, da er zweifelsfrei seine Leistung gegen Entgelt (siehe auch seine AGB) anbietet.

Darum müssen anscheinend bestimmte Voraussetzungen bei dem Anbieter für die Legalität erfüllt sein.

Online-Videorecorder unter bestimmten Voraussetzungen legal
http://www.online-und-recht.de/urteile/Online-Videorecoder-unter-bestimmten-Voraussetzungen-legal-I-ZR-175-07-Bundesgerichtshof--20090422.html



Zitat Mitteldeutscher Rundfunk (MDR): http://www.mdr.de/mdr-info/7062897.html

...
Für Benutzer legal

Als Nutzer ist man aber auf der sicheren Seite, sagen Juristen. Denn laut Urheberrecht darf man für den Privatgebrauch Fernsehsendungen aufnehmen. Egal, ob man das mit einem Rekorder zu Hause macht oder über eine Internetseite. Mit Blick auf die laufenden Gerichtsverfahren raten die Experten vom Computermagazin c’t aber, keine Abos abzuschließen, die länger als drei Monate laufen. Denn die Abos kann man auch dann nicht kündigen, wenn nur noch Filme oder Serien von einigen wenigen Fernsehprogrammen aufgenommen werden können. ...

Winke Robin

Cineatic
15.09.2010, 14:49
ALLES ist ja eigentlich noch nie kostenlos gewesen.

Was ist denn nicht kostenlos erreichbar / durchführbar? Bitte bedenken: Benötige Punkte kann man per Bannerklicks bekommen. Kosten dich also nichts ;)

Selbst die Direktdownloads sind kostenlos durchführbar. Auch wenn nur zw. 0 und 8 Uhr MEZ.

Xerxes
15.09.2010, 18:26
Was ist denn nicht kostenlos erreichbar / durchführbar? Bitte bedenken: Benötige Punkte kann man per Bannerklicks bekommen. Kosten dich also nichts ;)

Selbst die Direktdownloads sind kostenlos durchführbar. Auch wenn nur zw. 0 und 8 Uhr MEZ.

Wenn du also beim Penny nebenan ein Tiefkühlpizza bekommst, wenn du dafür ein Regal auffüllst, wäre das kostenlos?
Euer System in allen Ehren, aber bitte verkauft die User nicht für dumm!

Praggle
15.09.2010, 19:44
Was ist denn nicht kostenlos erreichbar / durchführbar? Bitte bedenken: Benötige Punkte kann man per Bannerklicks bekommen. Kosten dich also nichts ;)

Selbst die Direktdownloads sind kostenlos durchführbar. Auch wenn nur zw. 0 und 8 Uhr MEZ.

Na, ich behaupte ja nicht, das NICHTS kostenlos ist.

Und ob man Premium-per-Click als kostenloses Feature bezeichnen kann, das würde wohl auch kaum ein Richter so sehen. Premium kostet ja was (wenn auch nicht viel), man kann es aber auch gegen Arbeitsleistung bekommen, so dass der Sponsor letztendlich die Kosten übernimmt. Das macht es dadurch aber keineswegs kostenlos (auch wenn man kein Geld dafür zahlen muss).

Adlerauge2000
16.09.2010, 15:01
Arbeite ich also für das Atmen? :D
Du arbeitest, um zu leben. Um Deinen Körper mittels Nahrung in der Lage zu halten, Vitalfunktionen (wie das Atmen) durchzuführen.

Cineatic
17.09.2010, 07:56
Gerne würde ich hier Urteile und/oder Zitate aus gesetzlichen Kommentaren sehen.

Gibt es irgendwo einen Gesetzestext, der es verbietet, für einen kostenlosen Service eine Gegenleistung zu verlangen?

Administrator
17.09.2010, 15:17
zu den obersten Gerichten:
die ersten Videorecorder wurden von der TV-Industrie als illegal erklärt
die ersten Fernbedienungen auch
gerade letzte Woche hat ein belgischer TV-Sender alle DVD-Recorder auf Schadensersatz verklagt, weil sie deren Mediathek-Geschäftsmodell beschädigen
Provider werden verklagt, weil sie Beihilfe leisten für alles mögliche im Internet
und Linux ist illegal weil es irgendwo irgendwie sicher ein Patent verletzt...

legal ist es dagegen 150 Mrd. an Banken ohne Rückzahlungsverpflichtung zu verschenken. Schönes Wochenende :-)

none
17.09.2010, 16:02
Okay, laut dem erwähnten Urteil I ZR 216-06 des BGH vom 22.04.2009 unter Nr 55 auf Seite 24/25: ...
Damit kommen wir automatisch zu der nächsten Frage ist onlinetvrecorder.com auf Gewinnerzielung ausgerichtet?
Reicht es wen dies auf richterliches Verlangen belegt wird oder muss die Öffentlichkeit (auf verlangen) darüber informiert werden?

Gab es eigentlich schon das Berufungsverfahren, welches mit dem Urteil angeregt wurde?

Ab wann ein Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, scheint ja die entscheidende Frage zu sein.