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Cineatic
14.12.2007, 16:42
@Mods

Mal in den Juristischen Bereich schubsen

@dredav

Ich sehe da kein Problem drin. Das dürfte genau so gehandhabt werden, als wenn deine Freundin ein Programm per Internet bestellt und du es ihr herunterlädst und es ihr dann gibst. Deine Freundin könnte ja auch an deinem PC gesessen haben und die Datei selber heruntergeladen haben. Wer will da das Gegenteil beweisen?

Allerings bin ich kein Anwalt und werde mich vor einer Rechtsberatung hüten. ;)

dredav
14.12.2007, 16:46
@Mods

Mal in den Juristischen Bereich schubsen


oh sorry wusste nicht genau wo hin damit





Ich sehe da kein Problem drin. Das dürfte genau so gehandhabt werden, als wenn deine Freundin ein Programm per Internet bestellt und du es ihr herunterlädst und es ihr dann gibst. Deine Freundin könnte ja auch an deinem PC gesessen haben und die Datei selber heruntergeladen haben. Wer will da das Gegenteil beweisen?

meinst du es würde auch kein Problem geben wenn sie die Datei auch mit meiner E-Mail und Passwort Decodiert?? Da ich sie Ja heruntergeladen habe??

worfroz
14.12.2007, 16:47
@Cineatic: *schieb*

@dredav: Ich stimme Cineatic zu. Das Weitergeben der kodierten .otrkey-Dateien dürfte kein Problem darstellen, ansonsten würde es ja z.B. auch keine Mirror-Server geben dürfen. Wenn deine Freundin die Sendung aufgenommen hat, darf sie das auch legal dekodieren. Es dürfte egal sein, ob die die .otrkey-Datei von OTR, einem Mirror oder sonstwo heruntergeladen bzw. von dir erhalten hat.

Cineatic
14.12.2007, 17:00
Warum so kompliziert? Wenn sie sich hier einen Account einrichtet, kann sie die Aufnahme ganz normal programmieren und benötigt dann keinen Buddy-Request mehr.

Zumal Buddy-Anfragen auch nicht direkt zulässig sind. Siehe auch:
Alles über die Freundes(Buddy)liste (http://wiki.onlinetvrecorder.com/index.php/Freunde)

dredav
14.12.2007, 17:07
ja und wenn der film schon lief?

Cineatic
14.12.2007, 17:09
Lies dir bitte den Link von mir durch. Dann weißt du, was geht und was nicht. ;)

Deine Freundin hat anfangs nicht die Rechte, eine Buddy-Anfrage zu stellen.

dredav
14.12.2007, 17:13
ok, gibt es eigendlich noch das GWP weitergeben System?? (oder wie des heißt/hieß) habe davon schon oft gelesen, finde es nur nirgens

Cineatic
14.12.2007, 17:20
Das System hat es - meines Wissens nach - nie gegeben. Es wurde immer mal wieder die Bitte geäußert, dies einzuführen. Das war es aber auch schon.

dredav
14.12.2007, 17:44
also noch mall zum thema:

also es gibt keinen legalen weg mehr für meine freundin an den film zu kommen???

Cineatic
14.12.2007, 17:59
also noch mall zum thema:

also es gibt keinen legalen weg mehr für meine freundin an den film zu kommen???

Ich hätte geschworen, dass wir die ganze Zeit bei dem Thema waren.

Cineatic
15.12.2007, 08:36
Es gibt die Regelung, dass man bis zu 7 Privatkopien erstellen und an Freunde und Verwandte weitergeben darf.

Aber alle Angaben ohne Gewähr! Und wie immer: Dies ist keine Rechtsberatung! Diese darf nur durch Anwälte stattfinden. :)

pasde
15.12.2007, 09:15
@dredav

was Du mit einer rechtlich einwandfrei erstellten Privatkopie machst, ist allein Deine Sache. OTR zeichnet dafür nicht verantwortlich, geht OTR auch nichts an.

Du kannst Deiner Freundin den fertigen Film einfach auf USB Stick oder DVD geben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

V.G. Pasde