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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerbe anmelden bei Bannerwerbung auf einem Mirror?



blupp1
13.09.2007, 13:19
Hallo,
ich hab jetzt einen neuen Mirror.
Muss ich da jetzt nen Gewerbe anmelden, wenn ich da Banner einblende?

mfg
blupp1 :confused:

stubidoo
13.09.2007, 15:36
ums kurz und schnerzlos zu machen:

ja, die deutsche rechtsprechung sieht das offensichtlich so.

Shouter
13.09.2007, 16:53
ums kurz und schnerzlos zu machen:

ja, die deutsche rechtsprechung sieht das offensichtlich so.

echt, hast du Gewerbe angemeldet? oO ab Welchem Betrag im Monat darf man dass denn nicht mehr Privat machen?

stubidoo
13.09.2007, 17:19
das hat nix mit nem betrag zu tun. du kannst auch verlust machen (was du wohl machen wirst).

es geht um die gewinnerzielungsabsicht. und diese ist mit dem einblenden von werbebannern gegeben.

ja, ich habe ein gewerbe angemeldet.

kiwee
13.09.2007, 19:05
ich nicht :P werd ich auch net tun^^

stubidoo
13.09.2007, 19:22
dann lass dich nich erwischen. könnte teuer werden.

otrhq.de
13.09.2007, 19:27
Weiß auch nicht, was dagegen spricht, sich einen Gewerbeschein zu holen.
Habe auch einen, wegen anderer Internetaktivitäten. 20 € und gut is, dazu im ersten Jahr monatlich Umsatzsteuererklärung abgeben (zwei Zahlen in ELSTER eingeben, abschicken, fertig).

kiwee
13.09.2007, 20:10
naja besitzen tu ich einen schon aber net speziell wegen otr ;)
von daher unintressant. Falls das Finanzamt nachfragt kann gerne die Nummer haben

irmizban
14.09.2007, 11:02
also ich hab mich informiert und du musst kein Gewerbe anmelden, es befindet sich mehr oder weniger in einer grauzone, denn du musst ein gewerbe anmelden wenn du

1. Mit der absicht zum Gewinn etwas machst
2. Eine Langfristig feste einnahmequelle mit deinem Mirror hast !!!!

//EDIT

Ich habe diese info nur aus dem Inet .. also keine garantie dass das ganze richtig ist usw !!!
anwaltlicher rat ist empfehlenswert !!!!!

Cineatic
14.09.2007, 12:57
Da haben wir doch das Problem schon in deinem Punkt 1 angesprochen. Durch die Einblendung von Werbung will man einen Gewinn erzielen. Und somit wäre es - auch nach deinen Informationen - nötig, ein Gewerbe anzumelden.

stubidoo
14.09.2007, 13:32
tja. aber der gewerbeschein ist bei weitem nicht das einzige problem, dass so eine werbeeinblendung mit sich bringt. man wird dadurch zu einem gewerblichen anbieter mit allen rechten und pflichten, die so etwas mit sich bringt (z.b. die impressumspflicht auf der webseite und in emails, der ganze stess mit dem finanzamt/ buchführung, pflichtmitgliedschaft in der entsprechenden kammer usw.).

das ganze ist zwar nicht sonderlich kompliziert oder gar unmöglich, aber man sollte sich dessen schon bewusst sein, dass es mit den 20€ für den gewerbeschein nicht getan ist.

dies ist keine rechtsberatung.

blupp1
14.09.2007, 15:53
Also ich hab mal bei einer Werbefirma angerufen, die hat gemeit, ich bräuchte sowas erst, wenn ich mit der Website 400€ im Monat verdiene!

Keine Rechtsberatung!

irmizban
14.09.2007, 16:56
ja von der 400€ Grenze hab ich auch schon was gehört !!!

kiwee
14.09.2007, 17:52
solange das einkommen unter 400€ liegt muss man keine steuern absetzen

blupp1
14.09.2007, 21:53
d.h. man muss auch kein gewerbe anmelden,solange ich weniger als 400€ verdiene?

Raus
14.09.2007, 22:06
d.h. man muss auch kein gewerbe anmelden,solange ich weniger als 400€ verdiene?

Ein Gewerbeschein und zu zahlende Steuern sind zwei paar Schuhe.
Ich befürchte, hier werden die Begriffe Gewerbe und Nebeneinkünfte vermengt.

Google oder ein guter Rechtsanwalt helfen sicherlich weiter.

kiwee
14.09.2007, 22:07
kann gut sein ;) wie cineatic sagte
man sollte eine richtigen Anwalt aufsuchen

blupp1
15.09.2007, 10:11
Ich werde mal am Montag, mein finanzamt anrufen.

atomino
16.09.2007, 09:51
Ich werde mal am Montag, mein finanzamt anrufen.

das ist sicher der beste rat, der gegeben werden kann. das dortigen mitarbeiter sind in der regel nett und kompetent. wenn es telefonisch geschieht, datum, uhrzeit, name des gesprächspartners notieren.

ansonsten: bei gewinnerzielungsabsicht oder wenn auch ohne vorher defnierte absicht auch nur ein euro einnahmen fließt, sollte man ein gewerbe anmelden. man darf auch drei jahre lang keine einnahmen erzielen, und gewinn muss man überhaupt nicht machen (einnahmen minus ausgaben, z. b. kosten für server). mercedes/daimler macht wohl seit seit jahren keinen versteuerbaren gewinn.

im übrigen - ärger mit dem finanzamt ist so ziemlich der schlimmste, den man haben kann. also nicht leichtfertig handeln.

keine rechtsberatung!

Ico
16.09.2007, 11:19
Einfach nachfragen, wie vorher schon erwähnt, gibt's afaik eine gewisse Grenze, bis zu der du grundsätzlich eh steuerfrei bist (wohl weil sich einfach der Verwaltungsaufwand nicht lohnen würde).

blupp1
28.09.2007, 08:35
Hallo,
ich hab ja ganz vergessen zu Posten :)
Also der nette Herr hate gesagt, ich muss nichts versteuern, solange ich damit keine 400€ im Monat oder so vediene!
Da ich z.Z. ja etwas verdiene (<400€) , da der Server nicht von mir bezahlt wird, muss ich dies ja nicht versteuern, so verstehe ich das.

stubidoo
28.09.2007, 09:51
wenn mir einer kurz eklären könnte, was die steuerfreigrenzen mit nem gewerbeschein zu tun haben?

blupp1
28.09.2007, 12:47
Aha.

Allerdings gibt es hier eine Grenze, bis zu jeder Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss, vorausgesetzt, er erteilt keine Rechnungen mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer.


Die bei 400€ liegt!

rikecathleen
28.09.2007, 13:16
Auf das Wesentliche verkürzte Gesetzesfassung:

§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.

Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.

Alles klar?

blupp1
28.09.2007, 14:29
komisch..

mir hat doch ein Herr vom Finanzamt gesagt, ich muss nichts versteuern, solange meine Einnahmen unter 400 € im Monat sind!

stubidoo
28.09.2007, 19:54
Einkommensteuer: Nein. (Das ist die Grenze mit den 400 Euro)

ich verweise nochmals auf meinen letzten post.

einkommenssteuer != lohnsteuer (sic!)

atomino
29.09.2007, 10:34
die steuerfrage hat mit dem gewerbeschein wenig bis nichts zu tun. der gewerbeschein ist notwendig, sobald die aussicht besteht, dass du einnahmen aus selbstständiger tätigkeit (das sind auch einnahmen aus bannerwerbung) erzielst, und wenn es nur ein cent ist.

ob und welche steuern abzuführen sind, legt anschließend das finanzamt auf Grund der gesamten einkommenssituation fest.

möglicherwesie ein albernes beispiel: wenn du einen 400-euro-job hast und noch zwei euro aus bannerwerbung verdienst, überschreitest du die 400-euro-grenze.

andererseits kannst du die kosten für den server, domain-namen, einen teil der dsl-kosten usw. absetzen, so dass du wieder unter die 400 euro rutscht.

das thema taugt nicht für ein forum, dafür musst du das finanzamt besuchen, einen steuerberater oder dich selbst belesen.

wer einen mirror mit bannerwerbung und ohne gewerbeschein betreibt, läuft nicht nur gefahr, saftige nachzahlungen und strafen zahlen zu müssen (das finanzamz darf einnahmen schätzen!), sondern schädigt darüber hinaus das ansehen von otr bzw. den anderen mirror.

bei arbeitslosigkeit, hartz IV, erwerbsunfähigkeit bei dem jeweiligen träger nachfragen, weil dann das gewerbe evtl. stillgelegt oder abgemeldet werden muss.

keine rechtsberatung!

stubidoo
29.09.2007, 11:01
das tolle ist ja auch, dass das finanzamt manchmal echt ne menge müll erzählt.

keine unterstellung, sondern eigene leidliche erfahrung.

Valen
29.09.2007, 12:06
Leute schmeißt doch nicht alles durcheinander. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer. Im Zweifelsfall nen Steuerberater konsultieren. Die wissen schon wo und wie.

TVjunker
29.09.2007, 12:10
das tolle ist ja auch, dass das finanzamt manchmal echt ne menge müll erzählt

... wenn auch nicht so schlimm wie einige User in diesem Thema hier...

otrhq.de
29.09.2007, 12:52
Leute schmeißt doch nicht alles durcheinander. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer. Im Zweifelsfall nen Steuerberater konsultieren. Die wissen schon wo und wie.Einnahmen durch Werbung auf dem Mirror: 31 Euro/Monat.
Kosten für den Server: 29,99 Euro/Monat.
Gewerbeschein: 20 Euro.
Rechnung des Steuerberaters: Unbezahlbar.

Algernoon
29.09.2007, 14:29
Hi,
Welche Kosten entstehen einem Gewerbetreibenden neben dem Gewerbeschein erfahrungsgemäß? Weiss das einer (Minimal-Wert, Maximal-wert)?
Danke

stubidoo
29.09.2007, 15:09
minimal 0€
maximal ausgaben netto (wenn umsatzsteuerpflichtig) bzw. betriebsausgabeb brutto (wenn kleinunternehmer).

Valen
29.09.2007, 15:23
Einnahmen durch Werbung auf dem Mirror: 31 Euro/Monat.
Kosten für den Server: 29,99 Euro/Monat.
Gewerbeschein: 20 Euro.
Rechnung des Steuerberaters: Unbezahlbar.


Falsch. Wenn man nicht genau weiß wie etwas zu händeln ist holt man sich halt Rat, auch wenn es etwas kostet. Das ganze Halbwissen nutzt doch niemandem. Im Übrigen stimmt Deine Rechnung so nicht:

Erstens wären die Steuerberatungskosten in diesem Falle Betriebsausgeben und zweitens fallen die nur einmal an. Die Einnahmen fließen aber mehr oder weniger regelmäßig. Im Übrigen ist die Rechnung für eine solche Auskunft durchaus bezahlbar.

stubidoo
29.09.2007, 17:55
steuerberatungskosten fallen nur einmal an?
schick mir doch mal bitte die kontaktdaten deines steuerberaters. da will ich auch kunde werden.

atomino
02.10.2007, 06:25
wenn man den mirror wenigstens teilweise über bannerwerbung finanzieren will:

- gewerbe anmelden, kostet einmalig ca. 20 euro je nach gemeinde

- nach wenigen tagen kommt post von der ihk (bei dem niedrigen gewinn wird kein beitrag fällig), von der berufsgenossenschaft (spielt auch keine rolle, solangeg ihr keine angestellten beschäftigt) und vom finanzamt. finanzamt ist wichtig, denn das gibt euch eine steuernummer!!!

- für die bereits genannten geringen umsätze reicht eine einfache einnahme-überschuss-rechnung. die meisten mirror machen wohl ohnehin keinen gewinn, dann wird als gewinn in der steuererklärung (formular für gewerbe) eben der negative gewinn eingetragen (eine zahl mit einem minus davor, das sollte jemandem, der einen mirror programmiert, von alleine klar sein).

- für die großen im geschäft: die grenzen beachten, ab denen dieses einfache verfahren nicht mehr zulässig ist.

im zweifel: finanzamt fragen! dort gibt es kostenlose auskunft. für eine erste orientierung (und wirklich nur dafür) in der wikipedia nachsehen, oder ein buch kaufen (habe leider keinen titel im kopf).

die einzigen kosten aus der gewerbeanmeldung sind eben diese ca. 20 euro, und die lassen sich absetzen (sprich: das ist eine ausgabe). ansonsten muss man sich alle belege zu einnahmen und ausgaben aufheben und ein mal im jahr die steuererklärung ausfüllen. belege zehn jahre aufheben.

Keine Rechtsberatung!

blupp1
04.10.2007, 17:38
Klingt kompliziert, aber ich ruf da morgen mal an!

Btw. Danke nochmal, das dieses Thema so ausführlich diskutiert wird!