Murphy43
23.07.2007, 15:53
Hallo,
kennt sich hier jemand mit eBay aus? Ich kannte mich mal ganz gut aus, jedoch ist das schon eine Weile her und es hat sich seitdem viel verändert.
Meine Frage ist, wenn ich einen Käufer habe, der nicht bezahlt hat und ich die Unstimmigkeit online kläre. Ich wähle aus, daß ich keine weitere Kommunikation mit diesem Käufer wünsche. Dann bekommt der Käufer eine Verwarnung und ich meine Angebots- und Verkaufsprovisions-Gutschrift. Und wenn ich jetzt dem Käufer eine Negative verpasse, kann er mich dann auch negativ bewerten, also eine Rachebewertung? Ich hab irgendwo gelesen, daß das in diesem Fall nicht geht. Stimmt das oder liege ich falsch?
kennt sich hier jemand mit eBay aus? Ich kannte mich mal ganz gut aus, jedoch ist das schon eine Weile her und es hat sich seitdem viel verändert.
Meine Frage ist, wenn ich einen Käufer habe, der nicht bezahlt hat und ich die Unstimmigkeit online kläre. Ich wähle aus, daß ich keine weitere Kommunikation mit diesem Käufer wünsche. Dann bekommt der Käufer eine Verwarnung und ich meine Angebots- und Verkaufsprovisions-Gutschrift. Und wenn ich jetzt dem Käufer eine Negative verpasse, kann er mich dann auch negativ bewerten, also eine Rachebewertung? Ich hab irgendwo gelesen, daß das in diesem Fall nicht geht. Stimmt das oder liege ich falsch?