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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OTR ohne Fernsehgebühr?



mercury202
08.01.2007, 15:41
Hallo!

Es ist ja nun schon viel bzgl. Il-/legalität des Services gesagt worden.
Dabei ist immer wieder betont worden, dass davon auzugehen sei, dass OTR legal sei sofern [...] der Aufnehmende die GEZ-Gebühr fürs Fernsehen bezahlt.

Nun möchte ich mal folgendes Szenario entwerfen:
Seit Anfang dieses Jahres, sind doch auch PCs mit INetzugang GEZ-pflichtig, oder? (Um den Kram kümmert sich mein Vater, deshalb weiß ichs nicht so genau).
Was wäre also, wenn jemand keinen Fernseher hätte, konsequenterweise also auch die Gebühren für diesen nicht zahlen würden, aber die PC-Gebühren zahlt (sind doch, soweit ich weiß in der selben Höhe, oder?)
Könnte dieser OTR nutzen, da er ja für den PC GEZ-Gebühren bezahlt, oder nicht? Eure Meinung dazu würde mich mal interessieren.

Gruß
mercury

Cineatic
08.01.2007, 15:51
Hallo!

Die GEZ-Gebühren müssen für den Fernsehempfang entrichtet werden. Laut AGB darfst du mit OTR nur Sender aufnehmen, die du zuhause auch empfangen kannst. Alles andere wäre illegal.

gulliver
08.01.2007, 15:55
Klar, warum sollte er den Service dann nicht nutzen können?! Wenn er die GEZ-Gebühren in irgendeiner Form bezahlt hat, steht der legalen Nutzung von OTR nichts mehr im Wege.

Die PC-Gebühren werden außerdem nur fällig, wenn bei der GEZ davor in gar keiner Form Gebühren bezahlt werden. Es also in diesem Haushalt gar keinen Fernseher gibt (was in den seltesten Fällen so sein wird)

Ich würde mir da gar keine Sorgen machen, von der Änderung sind primär Selbstständige und Unternehmen betroffen, für die privaten Haushalte bleibt praktisch alles beim alten.

Gruß, Gulli

mercury202
08.01.2007, 16:18
@worfroz:
Die Stelle, die du dort aus dem Gebührenlexikon zitiert hast bezieht sich aber auf den Zeitraum bis zum 31.06.2006:

Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Wenn die Freistellung entfällt, muss man also Gebühren zahlen - ist halt blöde ausgedrückt ;)

@gulli & cineatic:
An die AGB habe ich noch gar nicht gedacht. Da steht in der Tat:

As user of recording service of local tv you agree to the following terms of trade. You confirm by using the service that

- you could receive recorded tv shows or channels otherwise with legal use of tv and videorecorders at any given time.
[...] [Aus: Terms of Service (http://www.onlinetvrecorder.com/FAQ/more/musthead/tos.html)]

Damit ist die Sache eigentlich ziemlich klar: Selbst wenn das Gesetz es erlauben würde, würde OTR es verbieten.

Also vielen Dank für die Klarstellung!
mercury

Raus
08.01.2007, 16:18
D.h. ohne eine TV-/Radio-Karte keine Gebührenpflicht! Aus meiner Sicht ist ein PC ohne diese Hardware, aber mit OTR per Internet ebenfalls nicht gebührenpflichtig.

Meines erachtens gilt die Gebührenpflicht für alle Internetfähigen PC's (wenn nicht bereits GEZ-Gebühren für im Haushalt befindliche Geräte bezahlt werden). So lese ich es auch aus der von Dir angegebenen Quelle.

Murphy43
08.01.2007, 16:38
Meines erachtens gilt die Gebührenpflicht für alle Internetfähigen PC's (wenn nicht bereits GEZ-Gebühren für im Haushalt befindliche Geräte bezahlt werden). So lese ich es auch aus der von Dir angegebenen Quelle.


Das ist, meinem Kenntnisstand nach, richtig. ;)

mercury202
08.01.2007, 17:04
@worfoz:
Das hast du wohl recht, aber es ging mir ja nicht um die theoretischen Möglichkeiten, sondern um das, was erlaubt ist.
Denn: Wie will OTR überhaupt herausfinden, ob ich GEZ-Gebühren bezahle? Nur: Wenn sie herausbekämen das jemand ncht zahlt, müssten sie ihn rausschmeißen, da sie sich sonst ja strafbar machten (schließlich ist es in D immer noch strafbar jemanden bei einer Straftat / Ordnungsidrigkeit zu unterstützen.)

Menno
08.01.2007, 17:11
Die Abzocker scheinen das anders zu sehen, denn im alljährlichen Bettelbrief im Dezember stand nix von internetfähigen PCs. :)
Da stand nur was von PC mit TV-Karte. Hab ich nicht - zahl ich also auch nix GEZ.
Reicht ja, wenn mein Vater dafür löhnt.

Apropos... man kann auch im Ausland die Sender empfangen und muß keine GEZ berappen. :(

Cineatic
08.01.2007, 18:32
Die GEZ-Gebühr für PCs gilt nur für gewerblich genutzte PCs. Privat-PCs sind von der Zahlung ausgenommen.

Murphy43
08.01.2007, 18:39
Privat-PCs sind von der Zahlung ausgenommen.


Aber doch nur, wenn Du ein TV oder Radio besitzt. So habe ich das zumindest verstanden. :)

Raus
10.01.2007, 16:15
und beide zusammen kosten nix mehr...

Ach wäre das schön.:D Aber ich weiß schon, wie Du es gemeint hast!

Serienfan_deluxe
04.04.2007, 17:52
Ist doch völlig wurscht.

OTR hat mit der GEZ nichts zu tun und OTR hat nichts damit zu tun ob jemand GEZ zahlt oder nicht.

Es ist nicht das Problem von OTR dafür zu sorgen, ob die User auch GEZ zahlen.