Zitat Zitat von Leseesel Beitrag anzeigen
Dann kann Sachenrecht AIANAL auch nicht für Screenshots gelten.
Evtl. mal in die Materie einlesen, denn dann würde mein in Klammern gesetzter Hinweis auch für Dich einen Sinn ergeben :wasntme:. Störerhaftung wird u.A. durch die Vorschriften des Sachenrechts geregelt.

MfG
MCMUPPET