Also eigentlich wäre ich jetzt der Meinung, dass derjenige, der etwas bestellt und den Preis dafür selbst festlegt, die Ware dann auch bekommt, diesen Preis dann auch bezahlen müsste. Zumal man die Anzahl der Klicks, also die Gesamtkosten ebenfalls begrenzen kann.
Wenn eine Bank einen Fehler im Buchungssystem hat und mir zehn Millionen Euro auf mein Konto bucht, dann kann ich das auch nicht einfach als mein Eigentum betrachten und behalten, sondern ich muss es, nachdem sie das bemerkt haben, wieder zurückzahlen.
Ob OTR es innerhalb der Verjährungsfrist bemerkt oder nicht, ist dann halt das Risiko des Werbenden, der aufgrund des vorübergehenden Systemfehlers, einen höheren Preis anbietet, um möglichst viel möglicherweise unbemerkt umsonst zu bekommen.