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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kompendium Internetrecht von Jura-Professor Thomas Hoeren



monarc99
07.03.2009, 14:53
In einem Gerichtsurteil einer vorherigen Instanz gegen ******** steht was von Jugendschutz. Müsste ich nochmal suchen, aber darum sollte sich otr auch Gedanken machen.

mfg,

Monarc

Pushi
23.03.2009, 16:48
jo, diesen Aspekt kann/sollte man vielleicht nicht außer Acht lassen. Aber was ist mit z.b. xxxxxx? Die sind auch von Deutschland aus erreichbar, und haben ganz offensichtlich auch keinen Jugendschutz!